Bischof Rudolf (1466 - 1495) zu Wirtzburg bestätigt, daß am Mittwoch nach Lucie 1466 [Dez. 17] der Ritter Ditz Truchsess, sein Hofmeister, Rat und Richter am Hofgericht mit nachbenannten Urteilen saß. Vor dem Gericht klagte Wilhem, Graf zu Wertheim, durch seinen gedungenen "Fürsprecher" gegen Friderich und Ott, Grafen zu Henneberg die Brüder, Graf Michel (I.) von Wertheim sein Vater und Graf Jorg von Henneberg sel. hätten, als sie genseitig ihre Schwestern (Sophie von Henneberg, Katharina von Wertheim) heirateten, bestimmt, daß die 3000 fl., welche Graf Michel dem Grafen Jorge zu seiner Schwester gab, für den Fall, daß sie ohne Erben stirbt, an Graf Michel und seine Erben zurückfallen sollen. Der Wiederfall sei aber in Güte nicht herausgegeben worden. Dagegen verlangte Graf Friderich mit Vollmacht seines Bruders durch einen Fürsprecher einen urkundlichen Beleg hierfür. Graf Wilhelm erklärte dagegen, er habe den Henneberg eine Abschrift der Urkunde zugesandt, Friderich erklärte, er wisse von nichts. Wilhelm läßt nun einen Schiedsbrief verlesen. Darauf verlangen die Henneberger von ihm die Erklärung, ob das im Brief Bestimmte vollführt sei oder nicht, da es im Brief heiße, es soll geschehen zwischen unser lieben Frauentag Nativitatis und Martini. Auch sei der Brief ein Spruchbrief und kein Schuldbrief. Sie verlangen eine weitere Urkunde, wogegen Wilhelm darauf hinweist, daß seine Urkunde vom "Landesfürsten" ausgegangen und das Verdrängen der Henneberger nur Verschleppung sei. Urteil: Friderich soll Kundschaft beibringen, jetzt oder an einem weiteren Gerichtstag. Am Mittwoch nach Letare [1467, 11. März] brachte nun Friederich eine Kundschaft, laut welcher für die 3000 fl. Sulztal verpfändet worden sei. Dieses sei dem Graf Michel wieder zurückgegeben worden. Wilhelm entkräftet die Kundschaft durch verschiedene Einwände, auch sei Graf Michel gar nicht berechtigt gewesen, den Wiederfall zu verlangen, da ja zu seiner Zeit Graf Jorg noch lebte. Erst nach Jorgens Tod sei der Wiederfall laut seiner Urkunde fällig geworden. Friderich verweist dagegen auf seine "lebendige Kundschaft". Das Urteil wurde am Datum des Briefes folgendermaßen gefällt: Wenn Graf Wilhelm schwört, daß weder sein Vater noch er seines Wissens die 3000 fl. erhalten haben und 2 Weggenossen nach ihm schwören, daß sein Eid wahr sei, so hat er Anspurch auf die 3000 fl. Das geschah auch. Friderich appelliert an den Kaiser und ans Landgericht. Wilhelms Eidshelfer sind: Arnolt Kreise und Jorg von Hardheim. Urteiler Jorg von Bebenburg, Jorg Fuchs, Heinrich von Lichtenstein, Conrat von Hutten, Heinrich Zobel, Hanns Vogt, Weipprecht Wolfskeel, Eberhart von Grumbach die Ritter und Hanns von Bibra.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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