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Der Würzburger Domherr und Landrichter des Herzogtums zu Franken Johannes Greußing beurkundet: Vor dem Landgericht des Herzogtums zu Franken hat Johannes Eckart, gesessen zu Münnerstadt ("Mu/e/nerstat"), Klage gegen Michael Kolman von Holzhausen erhoben. Die Witwe des verstorbenen Johannes von Brunn habe ihm für seine treuen Dienste einen halben Hof in Holzhausen überlassen. Von diesem halben Hof verweigere ihm Michael Kolman die Abgaben und außerdem weigere er sich, den Hofteil von ihm zu Lehen zu nehmen. Dagegen brachte Michael Kolman vor, dass sein verstorbener Schwiegervater diesen Hof von Johannes von Brunn bestanden habe, dem er auch davon die Abgaben lange Zeit gegeben hat. Nach dessen Tod fiel der Hof an den Bischof von Würzburg, der diesen zunächst dem Heinrich von Schaumberg verliehen und danach an Bernhard von Steinau verpfändet habe. Diesem leiste er derzeit die auf dem Hof lastenden Abgaben. Nach Verhör der Zeugenaussagen und Untersuchung der vorgelegten Beweismittel erkennen nun die Urteiler im Landgericht, dass Johannes Eckart für seine Ansprüche die besseren Beweise habe. Daher solle ihn Michael Kolman als seinen Lehenherrn anerkennen, ihm künftig die Abgaben von dem halben Hof fristgerecht liefern sowie die rückständigen Zinsen für drei Jahre begleichen. Sowohl Johannes Eckart als auch Michael Kolman haben dieses Urteil anerkannt. Dagegen hat Bernhard von Steinau dagegen Berufung an das Hofgericht des Bischofs von Würzburg eingelegt. ... am mittwochen nehst nach sand Bonifacien tag 1465. Aussteller: Landrichter des Herzogtums zu Franken. Empfänger: Johannes Eckart

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Staatsarchiv Würzburg
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