Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter und Bruder Otto II. von Pfalz-Mosbach ihm seine Lande überschrieben und übergeben hat, wozu sein Vetter Bischof Albrecht von Straßburg, Ottos Bruder und nächster Erbe, seinen Bewilligungsbrief gegeben und den Verzicht auf väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe erklärt hat. Um solcher Freundschaft "zu begegnen" verschreibt Kurfürst Philipp dem Bischof ein jährliches Leibgeding von 1.600 Gulden auf der kurpfälzischen Hälfte des Amts Ortenberg und den ganzen Ämtern und Pflegen Barr und Selz (Sells), wobei die Ausrichtung des Leibgedings einen Tag nach Ottos Tode beginnen soll. Kurfürst Philipp weist die Ämter mit näher beschriebenen Rechten und Zugehörungen zu einem rechten Unterpfand an und befiehlt seinen dortigen Vögten, Pflegern, Amtleuten, Schaffnern, Landschreibern, Einnehmern und Verwaltern die Beachtung und Ausrichtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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