Der Knappe Johann von dem Bussche ("Johan von den
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Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler, 41
Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler Urkunden der städtischen Hospitäler
Urkunden der städtischen Hospitäler
1389 Febr. 15 {("feria secunda proxima Octauam purificationis beate Marie virginis")}
Regest: Der Knappe Johann von dem Bussche ("Johan von den [!] Bussche knape") bekundet, dass er auf das Haus in Hördinghausen, das Rolf Tecklenburg ihm für elf Osnabrücker Mark versetzt hat, keine weiteren Zinsen oder Schulden mehr, die eine Mark jährlich übersteigen, aufnehmen wird ("vte deme hus to Hordinghusen dat vns Rolf Tekeneborch ghezat heuet vor Eluen Osenbru(e)cgesche mark nynerleye tyns ifte schulde mer boren en solen vnde en willet dan eyne marck Jarlikes"). Sollten Rolf Tecklenburg und seine Frau Elseke ("Rolf [...] efte vor Elzeke zin echte vrouwe") die Verpfändung kündigen, aber die genannte Pfandsumme nicht bezahlen, so soll das Haus ihm zur Nutzung zustehen, wie in dem darüber ausgestellten Brief vereinbart. Ankündigung des Siegels des Johann von dem Bussche.
Urkunden
Siegelbeschreibung: 1: Johann von dem Bussche, anh.; Perg.pressel erh.; Sg. ab
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:23 MEZ
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