Der Priester Johann Molfenter von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die durch den Verzicht des Johann Triesch vakante Pfarrkirche in Schalkstetten [Gde. Amstetten/Alb-Donau-Kreis] präsentiert. Vor dem Rat der Stadt Ulm legt er daher in Gegenwart des öffentlichen Notars Gallus Balneator, der dies auch beurkundet, sowie der hinzugezogenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, getreulicher Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten und Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen die obigen Bestimmungen sowie bei persönlichen Verfehlungen wird er freiwillig und ohne Einlegung einer Appellation auf die Pfründe verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Vertreter, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, an Bürgermeister und Rat, den Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar zurückgeben.