Hintergrund dieses Verfahrens wie des vorausgehenden (RKG 392 (B 931/3465)), auf das in Teilen verwiesen wird, ist die Erbteilung unter den Töchtern des Vit Arnold von Landsberg, in diesem Fall die Frage, ob die 3. Tochter Anna Louisa, da sie in den geistlichen Stand eingetreten war, ihren Erbanteil nach Entrichtung der geistlichen Aussteuer (3500 Rtlr.) und eines jährlichen Spielpfennigs (60 Rtlr.) gemäß dem väterlichen Testament ihrer ältesten Schwester (Appellantin) überlassen mußte oder an ihre 2. Schwester Isabella Franziska (Frau des Appllaten) abtreten konnte. Der Appellant erklärt, der Fall sei durch rechtskräftig gewordenes Urteil des jül.-berg. Geh. Rates von 1716 zu seinen Gunsten entschieden, und wendet sich unter Verweis auf weitere Formfehler dagegen, daß er auf eine Nullitätsklage des Appellaten hin am jül.-berg. Hofrat erneut aufgenommen und, ohne daß er gehört worden wäre, eine Untersuchungskommission angeordnet wurde. Als Intervenient bestreitet der Herzog die Zulässigkeit der RKG-Appellation aus einem Possessionsverfahren und gegen ein Interlokut und bemängelt, daß nicht vorgängig Schreiben um Bericht erging.
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Hintergrund dieses Verfahrens wie des vorausgehenden (RKG 392 (B 931/3465)), auf das in Teilen verwiesen wird, ist die Erbteilung unter den Töchtern des Vit Arnold von Landsberg, in diesem Fall die Frage, ob die 3. Tochter Anna Louisa, da sie in den geistlichen Stand eingetreten war, ihren Erbanteil nach Entrichtung der geistlichen Aussteuer (3500 Rtlr.) und eines jährlichen Spielpfennigs (60 Rtlr.) gemäß dem väterlichen Testament ihrer ältesten Schwester (Appellantin) überlassen mußte oder an ihre 2. Schwester Isabella Franziska (Frau des Appllaten) abtreten konnte. Der Appellant erklärt, der Fall sei durch rechtskräftig gewordenes Urteil des jül.-berg. Geh. Rates von 1716 zu seinen Gunsten entschieden, und wendet sich unter Verweis auf weitere Formfehler dagegen, daß er auf eine Nullitätsklage des Appellaten hin am jül.-berg. Hofrat erneut aufgenommen und, ohne daß er gehört worden wäre, eine Untersuchungskommission angeordnet wurde. Als Intervenient bestreitet der Herzog die Zulässigkeit der RKG-Appellation aus einem Possessionsverfahren und gegen ein Interlokut und bemängelt, daß nicht vorgängig Schreiben um Bericht erging.
AA 0627, 393 - B 932/3466
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1720-1774, 1808 (1653-1774)
Enthaeltvermerke: Kläger: Sigismund Frhr. von Bevern (Beveren), kurpfälzischer Geheimer Rat, Hofkammerpräsident, Amtmann zu Bergheim und Landsberg, z. T. Mannheim; ab 1727 seine Witwe Anna Maria Wilhelmina geb. von Landsberg; ab 1740 beider Erben, (Bekl.) Beklagter: Maximilian Damian Frhr. Schall von Bell zu Wahn, kurfürstlichen Kämmerer und Oberstleutnant, (Kl.); 1774 sein Sohn Ferdinand Graf Schall; die Äbtissin zu Gräfrath und die Gräfrather Professe Anna Louisa von Landsberg; ab 1724 als Intervenient der Herzog von Jülich-Berg bzw. der jül.-berg. Hofrat Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Rudolf Sachs [1719] 1720 - Subst.: Lic. A. J. Stephani - Dr. Johann Goy [1726] 1726, [1727] 1727 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf [1726] 1726 - Lic. Helffrich (1774) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Deuren (1733) - Lic. Zwierlein (1774) - für den Herzog: Lic. Conrad Franz von Steinhausen [ ? ] 1724 - Dr. Sachs (1728) Prozeßart: Appellationis secundae Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Hofratsdikasterium) zu Düsseldorf (1719) - 2. RKG 1720-1774, 1808 (1653-1774) Beweismittel: Abgrenzung des Geschäftsbereichs des jül.-berg. Geheimen Rats und des jül.-berg. Hofrats durch Herzog Johann Wilhelm, 1692 (99f.). Aufhebung des in Sachen von Korff ./. von Hörde (Hoerde) zugunsten des Appellanten ergangenen RKG-Urteils vom 13. Apr. 1720 durch Kaiser Karl VI. wegen Verletzung des kurköln. Privilegium de non appellando vom 23. Apr. 1653, 1721 (102f.). Beschreibung: 3,5 cm, 132 Bl., lose; Q 1-35, Deckblatt des Protokolls fehlt.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:06 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)