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Placidus von Bastheim, Konventuale von Fulda und Propst von
Petersberg, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er den
Untertanen der Propste...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Petersberg den fünfzehenden Decembris eintausent sieben hundert drey und zwantzigten iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Placidus von Bastheim, Konventuale von Fulda und Propst von Petersberg, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er den Untertanen der Propstei aus Almendorf (Alberndorf), Ludwig Erb als Lehnsträger, Johann (Iohannes) Hau, Konrad (Conrad) Zimmer, Andreas Schäfer, Johann (Iohan) Georg Oswald, Balthasar (Baltzer) Jordan, Johann (Iohannes) Helfenbein, Nikolaus (Niclaus) Finck, Johann (Iohan) Vogel, Nikolaus (Niclaus) Klitsch, Johann (Iohan) Pappert, Johann (Iohan) Hoffmann und Philipp (Philip) Meister, nach einer Ortsbegehung und dem anschließend erteilten Bericht der petersbergischen Gerichtsschöffen, Balthasar (Baltzer) Schäfer und Johann (Iohan) Hoffmann, mehrere Äcker, Wiesen und einen Krautgarten beim Petersberg mit allen Rechten dauerhaft verliehen hat. Der Wert des Lehens beträgt 480 Gulden. Ohne Zustimmung der Propstei Petersberg darf das Lehen nicht verpfändet, verkauft oder getauscht oder aufgeteilt werden. Der Lehnsträger hat jährlich an Michaelis [September 29] sechs Maß Leinöl an die Propstei zu liefern; von dem Öl wird ein Ewiglicht in der Kirche der Propstei Petersberg unterhalten, das von den Edelleuten von Steinau gestiftet wurde. Weiterhin sind jährlich zwei Sommerhähne und vom Hirtenacker drei Maß Roggen (korn) und drei Maß Hafer zu liefern. Der Lehnsinhaber soll Feldfrevel sofort mitteilen, damit die Täter von der Propstei umgehend bestraft werden können. Er verpflichtet sich, der Propstei treu zu dienen. Verstirbt der Lehnsträger, ist das Lehen nach Zahlung der Lehnstaxe erneut zu empfangen, wie es beim Kloster Fulda üblich ist. Siegelankündigung. Handlungsort: Petersberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.