Philipp Voit von Salzburg, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Andreas Schreck von Dettelbach, Anna Beutter von Schweinfurt und Nikolaus Müller als deren Kurator und Vormund der Kinder des Klaus Müller auf der anderen Seite wegen einer Hofstatt und eines Hauses in Dettelbach, die vormals Konrad Stor genannt Schneider innegehabt hat, haben die Ritter im Landgericht das Endurteil gesprochen. Haus und Hofstatt sind Lehen des Klosters St. Stephan. Die Beklagten sollen daher Abt und Konvent um die Belehnung bitten. Tun sie das nicht, dann gehen Haus und Hofstatt als heimgefallenes Lehen an das Kloster. Am donerstag nach sant Simon vnd Judas tag der heilligen zwolftbotten 1510. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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