Der Propst des Stifts Stuttgart ("Stu/o/gardien.") Konrad Ebershardt ("O/e/welshart") [Gde. Ebhausen/Lkr. Calw] als vom Apostolischen Stuhl in dieser Angelegenheit beauftragter Richter teilt den Pfarrern im Dekanat Blaubeuren ("Blaburran") [Alb-Donau-Kreis] mit, dass er auf Klage das Edelknechts Johann von Seeburg ("Seburg") [Stadt Bad Urach/Lkr. Reutlingen] den Edelknecht Burkhard von Söflingen ("Sefeler") [Stadt Ulm] exkommuniziert hat. Außerdem hat er über die Pfarreien und Orte, die ihm Zuflucht gewährt haben, das Interdikt verhängt. Nachdem sich nun Burkhard Sefeler mit seinem Ankläger ausgesöhnt hat, löst er ihn auf dessen Bitte hin von der Exkommunikation und hebt die von ihm verhängten Interdikte auf. Er beauftragt daher die Pfarrer, dies von ihren Kanzeln öffentlich bekannt zu machen.