Landgräfin Anna von Hessen, geb. Herzogin von Mecklenburg, sowie Grafen, Prälaten, Ritterschaft und Städte des Fürstentums Hessen bekunden eine Ei...
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B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1514 Februar 10, Treysa
Ausf., Perg., anh. Sg. von Aussteller 1 abgef., Sg. außerdem von Landkomtur Dietrich v. Kleen, Hermann Riedesel, Kaspar v. Boyneburgk, Christian v. Henstein, Kurt v. Wallenstein, Johann v. Löwensteln, Hofmeister, Johann Schenk v. Schweinsberg, Kraft v. Bodenhausen, Philipp v. Frankenstein, Hans v. Wallbrunn, Eberhard v. Heusenstamm, Wilhelm v. Dörnberg, Adolf Rau zu Holzhausen, Kaspar Meysenbug, Hermann Hund, Heimbrot v. Boyneburgk, Friedrich Diede (zum Fürstenstein) , Heinz v. Eschwege, Kurt v. Dernbach, Wilhelm Wais (v. Fauerbach), Sittich v. Berlepsch sowie der Städte Kassel, Marburg, Eschwege, Gießen, Allendorf an der Werra, Wetter, Spangenberg, Grünberg, Grebenstein, Treysa und Witzenhausen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgräfin Anna von Hessen, geb. Herzogin von Mecklenburg, sowie Grafen, Prälaten, Ritterschaft und Städte des Fürstentums Hessen bekunden eine Einung, wonach Streitigkeiten zwischen hessischen Fürsten untereinander künftig von den Einungsgenossen geschlichtet werden sollen. Zur Wahrung des Friedens wird ein Ausschuss gebildet, der das Recht zur Einberufung eines Landtages auf den Spieß hat. Ihm sollen Dietrich v. Kleen, Landkomtur der Ballai Marburg des Deutschen Ordens, der hessische Erbmarschall Hermann Riedesel, Kraft v. Bodenhausen, Wilhelm v. Dörnberg und die Bürgermeister von Marburg und Eschwege angehören. Steuern dürfen nur mit Bewilligung der Stände erhoben werden, desgleichen die Vornahme von Kriegshandlungen und Änderungen der Münze. Die Vormünder des Landesfürsten (Landgraf Philipp) sollen jährlich einem ständischen Ausschuss Rechnung legen. Ohne Wissen der Landschaft dürfen von den Regenten keine wichtigen Sachen unternommen werden. Jährlich oder mindestens alle zwei Jahre muß ein Landtag auf dem Spieß abgehalten werden. Kein Beamter darf Geschenke annehmen. Zugleich wird die Einung von 1509 Juli 29 aufgehoben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Glegau, Hess. Landtagsakten 1, Nr. 78 (nach anderer Vorlage)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Glegau, Hess. Landtagsakten 1, Nr. 78 (nach anderer Vorlage)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ