Gemeinde Diensthop
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42 Rechtsamt / Kommunalamt
Rechtsamt / Kommunalamt >> Kommunalaufsicht >> Gemeinde Dörverden
1934-1971
Enthält: Beschluss des Niedersächsischen Landtages über Beitritt der Gemeinde Diensthop in die Gemeinde Dörverden, 04.11.1970, Inkrafttreten 01.01.1971 Nicht genehmigte Verfassung der Gemeinde Diensthop, 16.01.1946 Abschrift aus dem Protokollbuch zur Gemeindeversammlung, 11.12.1945 Nicht zugelassene Satzung zur Regelung des Geschäftsganges bei der Gemeindeverwaltung, 11.12.1945 Verfassung der Gemeindeversammlung, 16.02.-08.03.1946 Verfassung der Gemeindevertretung, 28.09.1946 Regeln für die Gemeindeverwaltung (Geschäftsordnung) in Ergänzung u. Ausführung der Gemeindeverfassung, 15.04.-14.05.1946 Beschluss über die Sicherstellung der jederzeitigen Durchführung der Aufgaben der Gefahrenabwehr, 26.10.1951 Regeln für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwaltung, 28.09.1946 Überleitung auf das neue Verfassungsrecht, 24.11.1952, Az.: 0/00/010 Änderung der Gemeindeverfassung, Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters u. der des Kassenverwalters, 25.06.-22.08.1955, Az.: 0/00/010-60/22 Erlass der Hauptsatzung u. der Geschäftsordnung für die Gemeindeversammlung, 12.03.-16.05.1956, Az.: 0/00/010-01 u. 0/00/010-60/22 Änderung der Hauptsatzung, 13.03.-18.04.1959 Neue Hauptsatzung, 08.04.-19.06.1964, Az.: 00/010-60 Anzeige gegen Bürgermeister Dietrich Rosenbrock, Diensthop, wegen Überschreitung des Jagdgesetzes, 17.07.1935, Abschrift eines Pachtvertrages vom 28.05.1934, Briefwechsel zu den Beschuldigungen, Zahlung einer Buße, 19.07.-10.10.1935 Personalangaben des Hrn. Rosenbrock über etwaige vormalige Mitgliedschaft in der NSDAP, 20.05.1945 Berufung eines Beigeordneten u. von Gemeinderäten, 16.08.1945 Unausgefülltes Formular über Einsetzung gewählter Räte mit dem Vermerk, dass Diensthop weniger als 100 Einwohner hat, Okt. 1945 Abschriften aus dem Protokollbuch zu den Gemeindeversammlungen, 11.12.1945, 21.01.1946 Rosenbrock führt weiter die Gemeindeverwaltungsgeschäfte, 21.-22.01.1946 Bestellung des Hermann Lohmann zum Beigeordneten, 30.04.1946 Verzeichnis der Gemeinderäte u. des Amtes des Gemeindedirektors (in Personalunion), undatiert Abermalige Wahl des Rosenbrock zum Bürgermeister, des Lohmann zum Beigeordneten, 28.09.-07.10.1946, Abschrift aus dem Protokollbuch zur Gemeinderatssitzung, 15.10.1947 Mitglieder der Gemeindevertretung, im Jan. 1949 25-jähriges Dienstjubiläum des Rosenbrock am 03.06.1949 (geschrieben 20.04.1949) Wiederholte Wahl des Rosenbrock, des Lohmann zum Beigeordneten, 14.-26.12.1949, 17.-31.12.1950, 18.12.1951 (Niederschrift der Gemeindeversammlung), 12.11.-17.12.1953, Az.: 0/00/010-02, 10.11.-28.11.1954 (Niederschrift der Gemeindesitzung), 05.05.1955, 06.-21.11.1956, 14.03.1962 (hier Angabe der Personalien derer sowie des Kassenwarts), 17.10.1964 Wahl des Lohmann, diesmal zum Bürgermeister, u. des Rosenbrock, diesmal zum Beigeordneten, 01.11.1968 Betriebsunfall des Rosenbrock vom Dez. 1950; 19.-25.02.1952 Rechtsstreit Farnbacher gegen Gemeinde Diensthop, 26.04.-26.11.1954, Az.: 0/00/010 Anfrage über den Leumund des Fritz Farnbacher, 08.-26.07.1954 Geschäftsordnung der Gemeinde, 12.05.1956 Nachsatz zur Geschäftsordnung (Auszug aus Niederschrift über die Gemeindeversammlung), 10.03.-13.07.1966 40-jähriges Dienstjubiläum des Rosenbrock am 03.06.1964, Pressebericht; 28.06.1962-04.06.1964, Az.: 00/082/20/022-12 Verpflichtung des Rosenbrock auf gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten u. zur Verschwiegenheit, 13.02.1962 Niederdeutsches (holsteinisch) Gedicht zum 70. Geburtstag des Rosenbrock, 21.09.1961 Neuwahl des Karl Meyer zum Bürgermeister (Niederschrift über die Gemeinderatssitzung), Wahl wird für ungültig erklärt, 20.07.-24.11.1965, Az.: 00/082-022/12 Neuwahl des Lohmann zum Bürgermeister (Niederschrift über die Gemeinderatssitzung), Prüfung der Wahlbeschlüsse, 14.12.1965-03.02.1966 Amt des ehrenamtlichen Gemeindedirektors, 24.02.1965 Ehrung für den Altbürgermeister Rosenbrock, oben erwähntes Gedicht in hiesigem Niederdeutsch, 19.01.-09.02.1966 Verpflichtung des Bürgermeisters Hermann Lohmann auf gewissenhafte Er-füllung der Obliegenheiten u. zur Geheimhaltung, 05.04.1966 Auszeichnung des Rosenbrock mit dem Verdienstkreuz, Presseausschnitt, 30.07.1966 80. Geburtstag des Rosenbrock am 21.09.1971; 17.-26.09.1971 Satzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters u. der ehrenamtlich in der Verwaltung Tätigen, 12.05.1956 Zu benannter Satzung Nachtrag, 18.-24.05.1957, Az.: 00/010-60/22 Satzung über Erschließungsbeiträge, 29.12.1962-11.04.1963, Az.: 00/010-60 Erörterungen, ob die Schreibung „Diensthoop“ oder „Diensthop“ richtig sei , auch Nennung anderer, vormaliger Schreibungen, etymologische Anmerkungen, Entscheidung für die Orthographie mit einem „o“, 27.01.-15.12.1941 Wappen der Gemeinde Diensthop mit Inhaltserläuterung, 03.-18.11.1948, Az.: 010-60/2
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.04.2026, 08:10 MESZ