Ärzte am Pranger? AOK will Ärzte-TÜV im Internet
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 R090025/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009 >> Unterlagen
18. Juni 2009
Restaurants, Hotels, sogar Lehrer und Professoren werden im Internet bewertet. Bald auch Ärzte, so will es die AOK. Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse möchte im nächsten Jahr ein solches Portal ins Netz stellen. Die 24 Millionen AOK-Versicherten sollen ihre Ärzte bewerten und damit eine Orientierung bei der Arztsuche ermöglichen.
Unterstützung bekommt die Krankenkasse von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel (SPD). Den Patienten, die bei der Suche nach geeigneten Ärzten oder Spezialisten oft überfordert seien, könne der Ärzte-Navigator eine Orientierung bieten.
Fakt ist: es gibt bereits solche Ärzte-Bewertungsportale im Internet. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch Forscher sind sich einig, dass diese bereits existierenden Portale bei der Arztsuche nicht helfen, weil sie kaum aussagekräftig sind. Besonders in kleineren Städten gebe es viel zu wenig Bewertungen.
In den Reihen der Ärzteschaft hat der Ärzte-Vorschlag einen Sturm der Entrüstung ausgelöst: unseriös, missbrauchsanfällig und sinnlos sei das, lautet die Kritik. Keiner könne kontrollieren, ob es sich um ernstgemeinte Einträge oder um Verunglimpfungen handele. Und: über gute Medizin könne man nicht einfach abstimmen wie bei "Deutschland sucht den Superstar".
Zu Gast im Studio: Dr. med. Anne Vitzthum, MEDI-Ärzteverbund Baden-Württemberg
Unterstützung bekommt die Krankenkasse von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel (SPD). Den Patienten, die bei der Suche nach geeigneten Ärzten oder Spezialisten oft überfordert seien, könne der Ärzte-Navigator eine Orientierung bieten.
Fakt ist: es gibt bereits solche Ärzte-Bewertungsportale im Internet. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch Forscher sind sich einig, dass diese bereits existierenden Portale bei der Arztsuche nicht helfen, weil sie kaum aussagekräftig sind. Besonders in kleineren Städten gebe es viel zu wenig Bewertungen.
In den Reihen der Ärzteschaft hat der Ärzte-Vorschlag einen Sturm der Entrüstung ausgelöst: unseriös, missbrauchsanfällig und sinnlos sei das, lautet die Kritik. Keiner könne kontrollieren, ob es sich um ernstgemeinte Einträge oder um Verunglimpfungen handele. Und: über gute Medizin könne man nicht einfach abstimmen wie bei "Deutschland sucht den Superstar".
Zu Gast im Studio: Dr. med. Anne Vitzthum, MEDI-Ärzteverbund Baden-Württemberg
0:11:00; 0'11
Audio-Visuelle Medien
Graalmann, Jürgen
Kühn-Mengel, Helga
Ärzte
Kommunikation; Internet
Krankenversicherung; AOK
Patient
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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