Hans Strudel zu Rottenacker reversiert seinen Erblehenbrief von Herzog Ludwig von Württemberg über eine Sölde des Klosters Blaubeuren in Rottenacker, die vorher Barbara Waidmann als Fallgut innehatte. Für das Erblehenrecht zahlt Strudel 20 Heller Ulmer Währung, außerdem einen jährlichen Zins von 4 Heller Ulmer Währung und Gült, Handlohn und Weglösung werden in Ulmer Währung festgesetzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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