Melchior Geiger aus Entringen, wegen Verschwendung seines Eigentums sowie Mißhandlung seiner Familie und seiner Nachbarn in Tübingen gef., jedoch nach einigen Tagen mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis der Herrschaft keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen, schwört U. und gelobt eidlich, seine Familie gebührend zu behandeln und die obigen Artikel zu befolgen.