Kläger: Hans Balhorn, Claus Holste und Jans Gronewoldt als Bevollmächtigter des Hans Brocktorp (Bruchdorff), namens der Witwe des Dietrich Meins, sämtlich Schiffer und Bürger zu Lübeck, für sich, Gorries Westhof und die anderen Reeder ihrer Schiffe in Lübeck (Beklagter).- Beklagter: Johann Moller, Kaufmann in Lissabon, und als Nebenbeklagter sein Bevollmächtigter Johann van de Wielen, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1638) citationis ad reassumendum per edictum; Ladung des Nebenbeklagten, Verweisung der Kläger auf eine Rekonventionsklage, Deponierung von Geldern, Abtrennung der Klage auf Erstattung der Vorschüsse und der vereinbarten Provision sowie Zuständigkeit der Gerichte in Hamburg oder Lübeck in einem Streit um den Arrest von Frachtgeldern und um Forderungen des Beklagten in Höhe von 11479 Mark lübisch gegen die Kläger aus einer Obligation und Schadlosverschreibung der Kläger für den Beklagten; Hinweis des Beklagten, dass er mit 3000 Dukaten dafür gebürgt habe, dass die Kläger ihre Schiffsladungen von Brasilien nach Lissabon bringen würden; Einrede der Kläger, dass die Schadlosverschreibung nicht erfüllbar sei, da sie wegen der englischen Armada vor der portugisieschen Küste statt Lissabon Hamburg anlaufen mussten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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