Dr. iur. Johann von Hattenstein, ältester Sohn des + Schultheißen zu Moers Wilhelm von Hattenstein, macht bekannt, daß ihn Abt Hermann zugunsten seiner Brüder und Schwestern mit elf Morgen Busch in dem Vorste zu Mannlehenrecht belehnt hat. Jährlich sind davon zwei Albus an den Sattelhof Asterlagen zu bezahlen. Johann hat gehuldigt. Der Abt hat zugestanden, daß nach dem Tod Johanns dessen Erben den Busch wieder nach Zahlung von 2 1/2 Gulden empfangen können. Anwesend waren der Rentmeister des Abts Wilhelm Schlechtendahl und der Gerichtsschreiber von Werden Johann Vuirpil (Fürpeil).