Klage gegen die Einrichtung einer städtischen Frachtschnellwaage, die Einstellung eines Bestätters zur Erhebung der Frachtgelder und gegen die Vereinbarung einer neuen Frachtliste zwischen den Städten Amsterdam und Köln am 11. Mai 1791. Diese Neuerungen würden den Niedergang des niederrheinischen Schifferstands bedeuten, denn die Frachtliste wiese (1) eine Frachterhöhung in den meisten Gütern im Vergleich zur alten Frachtliste von 1779 auf, setze (2) den Frontaler von 114 auf 112 1/2 Stüber herunter und vermindere (3) das Frachtgewicht von 128 Pfund pro Zentner auf 120 Pfund pro Zentner und (4) den Frachttaler von 64 auf 61 1/2 Albus. Der Schiffer soll von jedem Frachttaler 1 Stüber Waage- und Hafengeld an die Stadtkasse und 3/8 Stüber an den Bestätter zahlen. Für den Kölner Rheinhandel ergäben sich folgende Nachteile: Die Güter würden zum Schaden von Zöllnern, Kaufmannschaft und Schiffern vom Rhein abgezogen, Transitgüter litten noch mehr als ohnehin schon (durch das Umladen auf oberländische Schiffe), Unterschlagungen und Betrügereien seien möglich, da die holländischen Schiffer das Gewicht ihrer Ladung im Frachtbrief nicht angeben müssen, und letztlich verzögere sich die gesamte Güterversendung von vorher 4 auf nun ca. 13 Tage. Durch diese Neuerungen würden die Interessen aller rheinischen Kurfürsten, die kaiserl. Wahlkapitulation, Reichsgesetze, wie z. B. der Westfälische Frieden, und das „Wohl Teutschlands“ verletzt. Zur Verhinderung der neuen Frachtwaage und -liste läßt der Kölner Erzbischof im Jahr 1791 dreimal den Rhein sperren. Mit der Frachtwaage hängen das Stapelrecht und erzstiftische Hoheitsansprüche zusammen. Die Stadt Amsterdam, der niederrheinische Schifferstand und König Friedrich II. von Preußen sprechen sich jedoch für die Einrichtung der städtischen Frachtwaage und für die neue Frachtliste aus, da dies von Nutzen für den niederrheinischen Handel wäre.
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Klage gegen die Einrichtung einer städtischen Frachtschnellwaage, die Einstellung eines Bestätters zur Erhebung der Frachtgelder und gegen die Vereinbarung einer neuen Frachtliste zwischen den Städten Amsterdam und Köln am 11. Mai 1791. Diese Neuerungen würden den Niedergang des niederrheinischen Schifferstands bedeuten, denn die Frachtliste wiese (1) eine Frachterhöhung in den meisten Gütern im Vergleich zur alten Frachtliste von 1779 auf, setze (2) den Frontaler von 114 auf 112 1/2 Stüber herunter und vermindere (3) das Frachtgewicht von 128 Pfund pro Zentner auf 120 Pfund pro Zentner und (4) den Frachttaler von 64 auf 61 1/2 Albus. Der Schiffer soll von jedem Frachttaler 1 Stüber Waage- und Hafengeld an die Stadtkasse und 3/8 Stüber an den Bestätter zahlen. Für den Kölner Rheinhandel ergäben sich folgende Nachteile: Die Güter würden zum Schaden von Zöllnern, Kaufmannschaft und Schiffern vom Rhein abgezogen, Transitgüter litten noch mehr als ohnehin schon (durch das Umladen auf oberländische Schiffe), Unterschlagungen und Betrügereien seien möglich, da die holländischen Schiffer das Gewicht ihrer Ladung im Frachtbrief nicht angeben müssen, und letztlich verzögere sich die gesamte Güterversendung von vorher 4 auf nun ca. 13 Tage. Durch diese Neuerungen würden die Interessen aller rheinischen Kurfürsten, die kaiserl. Wahlkapitulation, Reichsgesetze, wie z. B. der Westfälische Frieden, und das „Wohl Teutschlands“ verletzt. Zur Verhinderung der neuen Frachtwaage und -liste läßt der Kölner Erzbischof im Jahr 1791 dreimal den Rhein sperren. Mit der Frachtwaage hängen das Stapelrecht und erzstiftische Hoheitsansprüche zusammen. Die Stadt Amsterdam, der niederrheinische Schifferstand und König Friedrich II. von Preußen sprechen sich jedoch für die Einrichtung der städtischen Frachtwaage und für die neue Frachtliste aus, da dies von Nutzen für den niederrheinischen Handel wäre.
AA 0627, 996 - C 492/1290
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1791 - 1792 (1236 - 1792)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erzbischof Maximilian Franz von Köln Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Prokuratoren (Kl.): Dr. Franz Philipp Felix Greß 1784 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone Prokuratoren (Bekl.): Dr. Kaspar Tilmann Tils 1787 - Subst.: Lic. Hermann J(oseph) V(alentin) Schick (gest. ca. Aug. 1791) Prozeßart: Mandati poenalis de demoliendo libram nauticam ... sine clausula Instanzen: RKG 1791 - 1792 (1236 - 1792) Beweismittel: Abkommen der 4 rheinischen Kurfürsten bzgl. des Rheinhandels von 1399, von 1423 - 1571 elfmal bestätigt (Q 3). Frachtordnung des Erzbischof Adolf von Köln vom 30. Sept. 1549 (Q 4). Verordnung zum Schifferzertifikat, erneuert durch Ebf. Maximilian Friedrich am 11. Dez. 1782 (Q 5) und Ebf. Maximilian Franz am 31. Aug. 1787 (Q 6). Die neue Frachtliste der Stadt Köln vom Mai 1791, gedruckt in niederländischer Sprache zu Amsterdam (33 - 44). Schreiben von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln von 1791 über die Verschlechterung der Lebensbedingungen des niederrheinischen Schifferstands infolge von Zollerhöhungen seit 1760 und der allgemeinen Teuerung (Q 13). Aussagen von Heinrich Cornelius von Maenen, Peter Deutz, Joan Weil senior und Jakob Deutz, Vorstehern der niederrheinischen Schifferzunft (Q 14). Ein neuer Frachtbriefvon 1791 (Q 15). Insinuationsgebühren (Q 19). Reichshofratconclusum vom 16. Mai 1786 in Sachen Bürgermeister und Rat ./. einige Bürger und Einwohner zu Köln, nun Bürgerschaft ./. Magistrat zu Köln betr. Verpachtung der Akzisen und anderer städt. Einkünfte und Einrichtung einer Schnellwaage (Q 22). RKG-Urteil vom 31. Aug. 1791 (Q 34). Ladung und andere Akten des Reichshofrates von 1772 - 1791 in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Köln ./. Ebf. Maximilian Friedrich von Köln betr. ”Mandatum puncto turbationis in iure stapulae“ (Q 36f). Supplikationen der niederländischen Schiffahrtsgemeinde von 1747, 1755 (Q 46f.). Schreiben von Präsident, Direktor und Räten der kgl. preuß. Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve an den Magistrat zu Köln von 1755, 1756 (Q 48f.). Schreiben des Königs Friedrich II. von Preußen an die Stadt Köln von 1756 und 1765 (Q 50, 57). Alte und neue Frachtlisten vom 1. Juli 1739 und 12. Dez. 1746 (Q 54). Schreiben des Berliner Ministeriums vom 14. Juli 1790 an das Ministerium in Den Haag betr. Rheinzollerhöhung (Q 60). Frachtliste von 1760 zu Amsterdam (Q 62). Ebf. Friedrich Karl Joseph von Mainz bestätigt 1785 die Gültigkeit der 1719 und 1737 festgesetzten Frachttaxe, seiner diesbzgl. Verordnungen von 1727 und 1737 und die kürzlich von Kauf- und Schiffsleuten ausgehandelte Talfrachttaxe (Q 63). Frachtordnung des Erzbischof Maximilian Friedrich von Köln von 1772 (Q 64). Diverse niederländische Schreiben (Q 66f., 69, 71f.). Auflistung über die Benachteiligung der Schiffer hinsichtlich der unterschiedlichen holländischen und kölnischen Gewichte (Q 77). Konzept einer Frachtliste aus Köln in holländischer Sprache, zu Amsterdam gedruckt (Q 80). Auszug aus einer Beilage zu den ”politischen Gesprächen“ in ”Dort“ 1791 (Q 91). Vergleichende Aufstellung der alten und neuen Frachtlisten von 1760 und 1791 (Q 92). Salzfrachtberechnungen gemäß alter und neuer Frachtliste (Q 95). Kornfrachtberechnungen (Q 96). Mehrere Frachtpreisberechnungen (Q 97 - 100). Holländische Frachtlisten für Köln von 1664 und 1747 (Q 103f). Berechnungen der Frachttaler für die unterschiedlichen Schiffsgrößen (in Q 133). Supplikation des Steeven Barlen, Adrian Peill und Cornelius van Maenen, Vorsteher der niederrheinischen Schiffergemeinde, an den Ebf. von Köln (Q 135). RKG- Ladung vom 26. Sept. 1607 in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Köln ./. Ebf. Johann Schweickardt zu Mainz, Ebf. Lothar zu Trier, Ebf. Ernst zu Köln und Pfalzgraf Friedrich bei Rhein betr. Stapelrecht und den 100. Pfennig auf alle Güter und Waren (Q 137). Vergleich vom 2. Jan. 1672 zwischen Ebf. Maximilian Heinrich von Köln und Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf Vermittlung von kaiserl. Kommissaren, wonach Jurisdiktions- und Hoheitssachen zwischen ihnen vor dem RKG behandelt werden sollen (Q 148). Zeugenvernehmung verschiedener Schiffer und des Waagenmeisters Joseph Alian Wachendorf vom Jan. 1792 im Kaufhaus Gürzenich (Q 156 - 159). Stellungnahme der Schiffer zur neuen Frachtliste mit Berechnung des bisherigen Gewichtsbetrugs durch den Unterschied von holländischem und kölnischem Pfund (Q 162, 163) Anordnung der Frankfurter Börsenvorsteher vom Jan. 1792 (Q 170). Akten in Sachen Frankfurter Handlungsstand/Kaufmannschaft ./. niederrheinische Schiffer (Q 173 - 182). Memorialschrift, von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln der Reichsversammlung von Regensburg vorgelegt, daß die am 7. Juli 1749 ergangenen 4 RKG-Urteile in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Köln ./. Greven und Schöffen des Hohen Weltlichen Gerichts, dessen Fiskus, das Appellationskommissariat, jetzt den Ebf. Clemens August von Köln betr. ”Mandatum de non arrogando sibi iurisdictionem electoralem in subditas ...“ (vgl. wahrscheinlich RKG C 584/1399 im Stadtarchiv Köln) mit den Reichsgesetzen übereinstimmen unter Anfügung zahlreicher Auszüge aus Urkunden (teils in lateinischer Sprache) von Kaisern, Königen, Erzbischöfen, des Rats, der Schöffen, der Kölner Vögte, der Zünfte, aus städtischen Statuten und Schreinsurkunden und aus der Godefredi ab Hagen Historia von 1236 - 1764 (Q 139). Zahlreiche nicht quadrangulierte Beilagen, u. a. preußische Zolliste, Bilanz über die Schiffsladung eines Leichters vom Nov. 1791, Bilanzen über eine Schiffsladung von Amsterdam direkt nach Köln, von Amsterdam über Arnheim oder Wageningen nach Duisburg, eine Liste über die gemeinen Mittel auf die einkommenden und ausgehenden Güter und Kaufmannschaften von 1725, Bilanz über die holländische Waage und die neue Frachtliste vom 11. Mai 1791 nach der kölnischen Schnellwaage, Zeugenverhöre, Akten über das kölnische Stapelrecht (III Nr. 94-139). Beschreibung: 3 Bde.; Bd. I: 1,5 cm, 58 Bl., gebunden (Prot.); Bd. II: 7,5 cm, 492 Bl., gebunden; Q 1 - 126; Bd. III: 14 cm, 851 Bl., lose; Q 127-139, 141- 183, zahlreiche nicht quadrangulierte Beilagen, teils von 94 - 139 numeriert. Q 140 ist ein Grundriß der Stadt Köln von 1752, 90,5 x 54 cm, siehe HStAD Karten Nr. 6492.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:56 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)