Wilhelm und Johannes Herren zu Limpurg, des Reiches Erbschenken und Semperfreie, bekennen und beurkunden, dass Abt Martin zu Murrhardt ihre im Zusammenhang mit dem Verkauf ihres Viertels an dem Schloss Limpurg an Schwäbisch Hall entstandenen Streitigkeiten mit ihrem Vetter Erasmus Schenk von Limpurg und der Reichsstadt dahingehend geschlichtet hat, dass ihnen Erasmus 2.000 fl erstatten und die Stadt ihnen noch 3.200 fl nachschießen muss. Die Aussteller quittieren den Erhalt der genannten Beträge und sprechen genannten Ersamus und die Stadt von weiteren aus dem erwähnten Verkauf resultierenden Ansprüchen frei.