Von Herzog Ludwig v. Württemberg und Reinhard v. Neuhausen wird die gemeinsame Untersteinung des Hardt-Waldes in Öffinger Zwing und Bann beurkundet. Über die zwischen beiden Parteien strittige Obrigkeit über den Wald und die davon ausgereuteten Weingärten war im Jahre 1565 bereits ein Vergleich zustande gekommen