Landtagsabschied des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach und der engeren Ausschüsse der oberen und unteren Markgrafschaft, wonach die Unkosten zur Landesverteidigung und zu dem bevorstehenden Kriegswesen durch zwei aussergewöhnliche Schutzungstermine neben der gewöhnlichen, und zwar so viel als sonst die Schatzung aller markgräflichen Lande in zwei Jahren zu tragen pflegt, gedeckt werden sollen