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Streit um einen Teil des Erbes der Alverta von Vlodrop (Isenbusch (Iserenbusch) samt zugehörigen Donckschen Gütern, im Gericht Susteren (Amt Born) gelegen), den der Appellat als Ehemann ihrer Tochter Petronella aus 1. Ehe mit Carl von Bronckhorst forderte, da der gesamte eheliche Besitz mit Carls Tod an die Kinder aus dieser Ehe gefallen sei und Alverta daran nur noch Nießbrauchrechte gehabt habe. Der Appellant, Sohn Alvertas aus 2. Ehe mit Philipp von Bentinck, bezweifelt dagegen, daß es sich bei den beanspruchten Gütern um diejenigen handle, die Alverta in ihre 1. Ehe gebracht habe; darüber sei kein Beweis erbracht worden, obwohl während ihrer 2. Ehe umfangreicher Besitz in dieser Gegend neu erworben worden sei. Zudem sei Alvertas gesamter Besitz während ihrer 1. Ehe als Pfand verschrieben worden, in den sich der Gläubiger, Quadt von Wickrath, wegen ausbleibender Zahlungen habe immittieren lassen und der während ihrer 2. Ehe wieder eingelöst worden sei und mithin als Erbe der 2. Ehe gelten müsse. Streit um den genauen Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens und damit die Frage, ob eine weitere, gegebenenfalls 3. Appellation an das RKG zulässig sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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