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Bischof Heinrich [IV.] von Regensburg inkorporiert auf Bitten des Klosters zu Frauenzell, das bereits wegen seiner misslichen finanzielle Lage vorstellig geworden ist, die Pfarrkirche beate Marie virginis zu Pettenreuth und die Pfarrkirche St. Peter (sancti Petri) zu Bruckbach, und erlaubt, dass der Abt bei Abgang der gegenwärtigen Pfarrer von beiden Kirchen für das Kloster Besitz ergreifen und deren Erträge zu Klosterzwecken verwenden darf, doch unter der Voraussetzung, dass den Pfarreivikaren aus deren Erträgnissen ein ausreichender Lebensunterhalt gesichtert wird, damit diese die kirchlichen Abgaben entrichten können.; S1: Bischof Heinrich [IV.] von Regensburg, S2: das Domkapitel zu Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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