Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet zwischen Georg Hessler (Jorg Heseler), Kardinaldiakon von Santa Lucia in Selci (des tittels sant Lucie insilice prister cardinale), einer- und dem zum Bischof von Speyer gewählten Ludwig andererseits Folgendes: Der Kardinal hatte von Papst [Sixtus IV.] etliche Privilegien und Freiheiten auf etliche Stifte erlangt und wollte dies auch gegenüber dem Bischof und Stift Speyer anwenden, woraufhin der Pfalzgraf ihn darum gebeten hat, davon abzulassen und die Angelegenheit dem Pfalzgrafen zur Entscheidung zu überstellen. Wie sie zu dritt entscheiden würden, dabei soll es ohne Appellation bleiben. Dazu hat der Kardinal eingewilligt und Wilhelm von Wolfskehlen (Wolffskele), Kanoniker und Erzpriester zu Würzburg, als seinen Bevollmächtigen bestimmt. Der Pfalzgraf entscheidet, dass der Kardinal sich der Gnade und Freiheiten vom Heiligen Stuhl gegenüber dem Elekten zu Speyer nicht gebrauchen, sondern diesen bei seiner Wahl und Bestätigung bleiben lassen und ihm bestmöglich helfen soll, die Regalien von Kaiser [Friedrich III.] zu erlangen.