Aleidis, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Sie hat mit Zustimmung des ganzen Konvents den Hof Ehrenzell (Hericsele), der früher der Pröpstin und dem Konvent geh-örte, der Pröpstin Elisa mit allen Rechten übertragen. Im laufenden Jahr werden aber sie selbst oder der Konvent den Hof durch die Zahlung von 115 Mark Kölner Münze wieder auslösen, die von Elisa in der Wirtschaftsführung des Hofes bis dahin getroffenen Maßnahmen werden hiervon jedoch nicht berührt; sie darf allerdings während dieses Jahres in Ehrenzell keinen Schulten einsetzen. Wird der Hof nicht in diesem Jahr ausgelöst, so kann Elisa ihn auf Lebenszeit behalten, danach soll er wieder der gem-einsamen Nutzung durch den Konvent dienen gemäß dem Privileg Kaiser Ottos von 966. Die Äbtissin und als Bürge der Propst Gerhard von St. Aposteln in Köln bes-chwören diese Bedingungen vor dem Propst Arnold von St. Gereon. - Zeugen: die Pröpste Arnold von St. Gereon und Gerhard von St. Aposteln in Köln, Arnold, der Bruder des Vogtes, Reiner, Kölner Kanoniker, Liudolph, Priester, Everhard, Kanoniker von St. Maria in Utrecht (Traiecto). - Es siegelt die Ausstellerin mit ihrem und dem Siegel des Kapitels. At sunt hec in ecclesia Essend(iensi) in presentia totius conventus a. verbi incarnati 1216, V. kal. martii, feria VI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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