Aleidis, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Sie hat mit
Zustimmung des ganzen Konvents den Hof Ehrenzell (Hericsele), der früher der
Pröpstin und dem Konvent geh-örte, der Pröpstin Elisa mit allen Rechten
übertragen. Im laufenden Jahr werden aber sie selbst oder der Konvent den
Hof durch die Zahlung von 115 Mark Kölner Münze wieder auslösen, die von
Elisa in der Wirtschaftsführung des Hofes bis dahin getroffenen Maßnahmen
werden hiervon jedoch nicht berührt; sie darf allerdings während dieses
Jahres in Ehrenzell keinen Schulten einsetzen. Wird der Hof nicht in diesem
Jahr ausgelöst, so kann Elisa ihn auf Lebenszeit behalten, danach soll er
wieder der gem-einsamen Nutzung durch den Konvent dienen gemäß dem Privileg
Kaiser Ottos von 966. Die Äbtissin und als Bürge der Propst Gerhard von St.
Aposteln in Köln bes-chwören diese Bedingungen vor dem Propst Arnold von St.
Gereon. - Zeugen: die Pröpste Arnold von St. Gereon und Gerhard von St.
Aposteln in Köln, Arnold, der Bruder des Vogtes, Reiner, Kölner Kanoniker,
Liudolph, Priester, Everhard, Kanoniker von St. Maria in Utrecht (Traiecto).
- Es siegelt die Ausstellerin mit ihrem und dem Siegel des Kapitels. At sunt
hec in ecclesia Essend(iensi) in presentia totius conventus a. verbi
incarnati 1216, V. kal. martii, feria VI.