Bevollmächtigung des Kleinen und Großen Aussschuß auf derselben Adjunktion beim Landtag 1672 Anfang: " Wir Prälaten und gemeiner Landschafft des löbln. Herzogthums Württemberg Gevollmächtigte Abgesandte bekennen und thun kund hirmit, Demnach dem der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Eberhard, Herzog zu Württemberg und Töck, Graff zu Mömppelgardt, Herr zu Heidenheim, Unser gnädigster Lands-Fürst und Herr auf die bey anoch fürwährendem Reichstag..." Schluss: "...Geschehen zu Stuttgardt den fünfzehenden Monatstag Junii im Sechszehnhundert zwey und siebzigsten Jahr."

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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