Herzog Adolf von Jülich, Roprecht, Jungherzog, und Maria, Jungherzogin, belehnen den Statz v. d. Bongart um seiner Dienste willen auf Lebenszeit mit 70 Maltern Roggen aus dem Zehnten zu Rodyngen, die der korenmeyster zu Caster ihm liefern soll. Falls der Ertrag zu Rodyngen nicht ausreicht oder des Herzogs Neffe Johann v. Loen, Herr zu Jülich und Heinsberg, seinen Anteil beanspruchte, so solle Statz aus dem Haferzehnten zu Rodyngen entschädigt werden.