MURL Umweltschutz, Verkehrswesen, Energieversorgung NW 0426 (Bestand)
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NW 0426 360.11.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.45. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft >> 4.2.45.7. Raumordnung, Landesplanung
1965-1977
Landesplanung (Allgemeines, Gesetze und Verordnungen, Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumordnungs- und Gebietsentwicklungspläne, Planungen zum Umweltschutz, Planungen zur Verbesserung des Verkehrswesens und der Energieversorgung, sonstige Strukturverbesserungen)
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Der Bestand NW 426 wurde am 4. August 1986 von der Abteilung VI (Landesplanung) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in das Hauptstaatsarchiv übernommen. Er umfasste 241 Stehordner, die im Laufe der Verzeichnung in 676 Archiveinheiten umgewandelt wurden. Kassiert wurden insgesamt 18 Einheiten. Der zeitlich Schwerpunkt des Bestandes liegt in den Jahren 1966 bis 1980.
Das Raumordnungsgesetz des Bundes von 1965 gab als räumliches Gesamtziel die Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie ausgewogener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse an. Daraus ergaben sich als dem Raum abverlangte Qualitätsmerkmale die Erreichbarkeit und die Mindestgröße zentraler Einrichtungen und als sektorale Teilziele
- Steuerung der Bevölkerungsentwicklung und -verteilung entsprechend der räumlichen
Tragfähigkeit
- Verbesserung der Wohnverhältnisse und der Siedlungsstruktur
- Ausbildung einer vielseitigen und ausgewogenen Wirtschaftsstruktur
- Sanierung der Agrarstruktur
- Ausbau der Einrichtungen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung
- Förderung von Kultur- und Bildungseinrichtungen in Gemeinden zentralörtlicher Bedeutung
- Sicherung und Gestaltung von Freizeiteinrichtungen in Erholungsgebieten
- Gewährleistung des Umwelt- und Immissionsschutzes
- Reinhaltung der Gewässer
- Erhaltung, Schutz und Pflege der Landschaft
- Gliederung in leistungsfähige und bürgernahe Verwaltungseinrichtungen
- horizontaler und regionaler Finanzausgleich
- Beachtung der zivilen und militärischen Sicherheit
Die Aufgabengebiete Raumordnung und Landesplanung, die ursprünglich vom Ministerium für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten (im folgenden kurz Bauministerium genannt) bearbeitet worden waren, wurden 1966 aufgrund ihrer besonderen Aktualität für das Land Nordrhein-Westfalen (Krise im Steinkohlenbergbau !) in den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten übernommen und dort in den folgenden Jahren zu einer neuen Abteilung ausgebaut. Diese Abteilung II "Landesplanung" (Leitung: Ministerialdirigent Dr. Gadegast) wurde dann nach Schaffung eines Ministeriums für Landes- und Stadtentwicklung 1980 in dieses übernommen, wobei jedoch das Aufgabengebiet "Landsentwicklungsprogramm" weiterhin durch den Ministerpräsidenten, allerdings unter Mitwirkung des neuen Ministeriums, wahrgenommen wurde.
Ein anderer Zweig des Planungswesens, nämlich das ländliche Planungs- und Bauwesen, ging nach Auflösung des Bauministeriums 1970 in den Geschäftsbereich des damaligen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über, der dann zum Kristallisationskern wurde, an dem sich nach Übernahme des Ministeriums durch Matthiesen schließlich 1985 die gesamte Landesplanung niederschlug. Das Ministerium erhielt daraufhin die Bezeichnung "Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" (im folgenden kurz Umweltministerium genannt).
Der Mitarbeiterstab der 1985 im Umweltministerium gebildeten Gruppe VI A (Landesplanung etc.) rekrutierte sich im wesentlichen aus den Mitarbeitern der bisherigen Abteilung II des Ministeriums für Landes- und Stadtentwicklung (Landesplanung), die ihrerseits 1980 komplett aus der Staatskanzlei übernommen worden war.
Träger der verwaltungsmäßigen Kontinuität und am längsten Mitglied dieses Arbeitsbereiches war Leitender Ministerialrat Dr. Lowinski, der bereits im Bauministerium mit Fragen des Landesentwicklungsprogramms und der Raumforschung befasst war. Nach Bildung der Gruppe II A "Raumordnung, Landesplanung, Strukturplanung" (Leitung: Ministerialdirigent Dr. Gadegast) in der Staatskanzlei traten als weitere Mitarbeiter hinzu Ministerialrat Dr. Reiners (Braunkohlenplanung u.a.), Ministerialrat Schneider (Struktur- und Stadtortfragen), Ministerialrat Daub (Verkehr etc.), Ministerialrat Dahlke (Regionalplanung, Bezirksplanungsräte), Ministerialrat Veltmann (Raumbeobachtung) und Angestellter Lampe (Landesentwicklungsbericht etc.).
Die Ordnung des Bestandes erfolgt in Anlehnung an die noch erkennbare Registraturordnung. Ein Aktenplan stand nicht zur Verfügung.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Bestandes liegt im Bereich der durch die Kohlenkrise intensivierten landesplanerischen Bemühungen, die wirtschaftsstrukturellen Schwächen des Landes durch geeignete Maßnahmen der industriellen Ansiedlung, verkehrsmäßigen Erschließung, verwaltungsmäßigen Vereinfachung und Zusammenfassung sowie der Verbesserung der Energieversorgung auszugleichen.
Der Bestand wurde 1988 mit Hilfe eines Personal Computers von Oberstaatsarchivrat Dr. Scriverius verzeichnet und die dabei angefertigten Titelkarten zu diesem Findbuch verarbeitet.
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Bestandsbeschreibung: Informationen zum Bestand
Der Bestand NW 426 wurde am 4. August 1986 von der Abteilung VI (Landesplanung) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in das Hauptstaatsarchiv übernommen. Er umfasste 241 Stehordner, die im Laufe der Verzeichnung in 676 Archiveinheiten umgewandelt wurden. Kassiert wurden insgesamt 18 Einheiten. Der zeitlich Schwerpunkt des Bestandes liegt in den Jahren 1966 bis 1980.
Das Raumordnungsgesetz des Bundes von 1965 gab als räumliches Gesamtziel die Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie ausgewogener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse an. Daraus ergaben sich als dem Raum abverlangte Qualitätsmerkmale die Erreichbarkeit und die Mindestgröße zentraler Einrichtungen und als sektorale Teilziele
- Steuerung der Bevölkerungsentwicklung und -verteilung entsprechend der räumlichen
Tragfähigkeit
- Verbesserung der Wohnverhältnisse und der Siedlungsstruktur
- Ausbildung einer vielseitigen und ausgewogenen Wirtschaftsstruktur
- Sanierung der Agrarstruktur
- Ausbau der Einrichtungen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung
- Förderung von Kultur- und Bildungseinrichtungen in Gemeinden zentralörtlicher Bedeutung
- Sicherung und Gestaltung von Freizeiteinrichtungen in Erholungsgebieten
- Gewährleistung des Umwelt- und Immissionsschutzes
- Reinhaltung der Gewässer
- Erhaltung, Schutz und Pflege der Landschaft
- Gliederung in leistungsfähige und bürgernahe Verwaltungseinrichtungen
- horizontaler und regionaler Finanzausgleich
- Beachtung der zivilen und militärischen Sicherheit
Die Aufgabengebiete Raumordnung und Landesplanung, die ursprünglich vom Ministerium für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten (im folgenden kurz Bauministerium genannt) bearbeitet worden waren, wurden 1966 aufgrund ihrer besonderen Aktualität für das Land Nordrhein-Westfalen (Krise im Steinkohlenbergbau !) in den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten übernommen und dort in den folgenden Jahren zu einer neuen Abteilung ausgebaut. Diese Abteilung II "Landesplanung" (Leitung: Ministerialdirigent Dr. Gadegast) wurde dann nach Schaffung eines Ministeriums für Landes- und Stadtentwicklung 1980 in dieses übernommen, wobei jedoch das Aufgabengebiet "Landsentwicklungsprogramm" weiterhin durch den Ministerpräsidenten, allerdings unter Mitwirkung des neuen Ministeriums, wahrgenommen wurde.
Ein anderer Zweig des Planungswesens, nämlich das ländliche Planungs- und Bauwesen, ging nach Auflösung des Bauministeriums 1970 in den Geschäftsbereich des damaligen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über, der dann zum Kristallisationskern wurde, an dem sich nach Übernahme des Ministeriums durch Matthiesen schließlich 1985 die gesamte Landesplanung niederschlug. Das Ministerium erhielt daraufhin die Bezeichnung "Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" (im folgenden kurz Umweltministerium genannt).
Der Mitarbeiterstab der 1985 im Umweltministerium gebildeten Gruppe VI A (Landesplanung etc.) rekrutierte sich im wesentlichen aus den Mitarbeitern der bisherigen Abteilung II des Ministeriums für Landes- und Stadtentwicklung (Landesplanung), die ihrerseits 1980 komplett aus der Staatskanzlei übernommen worden war.
Träger der verwaltungsmäßigen Kontinuität und am längsten Mitglied dieses Arbeitsbereiches war Leitender Ministerialrat Dr. Lowinski, der bereits im Bauministerium mit Fragen des Landesentwicklungsprogramms und der Raumforschung befasst war. Nach Bildung der Gruppe II A "Raumordnung, Landesplanung, Strukturplanung" (Leitung: Ministerialdirigent Dr. Gadegast) in der Staatskanzlei traten als weitere Mitarbeiter hinzu Ministerialrat Dr. Reiners (Braunkohlenplanung u.a.), Ministerialrat Schneider (Struktur- und Stadtortfragen), Ministerialrat Daub (Verkehr etc.), Ministerialrat Dahlke (Regionalplanung, Bezirksplanungsräte), Ministerialrat Veltmann (Raumbeobachtung) und Angestellter Lampe (Landesentwicklungsbericht etc.).
Die Ordnung des Bestandes erfolgt in Anlehnung an die noch erkennbare Registraturordnung. Ein Aktenplan stand nicht zur Verfügung.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Bestandes liegt im Bereich der durch die Kohlenkrise intensivierten landesplanerischen Bemühungen, die wirtschaftsstrukturellen Schwächen des Landes durch geeignete Maßnahmen der industriellen Ansiedlung, verkehrsmäßigen Erschließung, verwaltungsmäßigen Vereinfachung und Zusammenfassung sowie der Verbesserung der Energieversorgung auszugleichen.
Der Bestand wurde 1988 mit Hilfe eines Personal Computers von Oberstaatsarchivrat Dr. Scriverius verzeichnet und die dabei angefertigten Titelkarten zu diesem Findbuch verarbeitet.
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.45. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Tektonik)
- 4.2.45.7. Raumordnung, Landesplanung (Tektonik)
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