Otte von Helldriet Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken beurkundet das Urteil des Landgerichts in der Klage des Friedrichs von Seckendorf zu Rötelsee, wonach derselbe in die Nutzgewer der Dörfer Einersheim, Helmetzheim, Dörnheim, Bossenheim gesetzt wird und auf den Hof Brück mit allem Zubehör, das alles Frau Else von Hohenloch zu Speckfeld gesessen gehörte. Friedrich von Seckendorf hatte durch seinen Anleiter Cuntz Egelsdörfer von Seckendorf die Güter 6 Wochen und 3 Tage als ersessen bezeugt. Das Gericht gibt ihm als "Schirmer" genannte Grafen und Herrn, Amtsleute, Bürger und Bauern näher genannter Städte und Ortschaften.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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