Johann Graf zu Wertheim bekundet: Ludwig Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchseß und Herzog in Bayern (Beyern), und Johann Graf zu Sp. haben ihm die Schlichtung ihrer Streitigkeiten übertragen anstelle des + Obmanns Friedrich Graf zu Leiningen (Liningen) des Alten, der im Burgfrieden für die Schlösser zu Kreuznach (Crutzenach) und anderswo benannt war; Johann hat die Aufgabe übernommen und am Samstag nach Michaelstag 1434 (02.10.) die Termine festgesetzt; diese Urkunde ist inseriert (1). Die Ratleute beider Seiten haben inzwischen ihre Entscheidungen bzw. ihre Standpunkte in den umstrittenen Punkten dem Grafen vorgelegt; dieser hat den Termin für einen Spruch nicht eingehalten; beide Seiten haben ihm dazu ihre Zustimmung gegeben und ihre Dokumente, Klagen, Antworten, Gegenantworten, Nachreden, Weistümer und andere besiegelte Urkunden dem Grafen vorgelegt. Dieser hat sie geprüft und entscheidet mit Rat gelehrter Leute über die 31 Klagepunkte des Pfalzgrafen sowie die 25 Klagepunkte des Grafen gegen den Pfalzgrafen. Die Parteien haben zugesichert, den Spruch zu halten. Für die festgesetzten Eidesleistungen wird der Montag vor Martini (7. Nov.) zu Kreuznach als Termin bestimmt; dann soll auch über möglichen Schaden entschieden werden. Graf Johann von Wertheim hat sein Siegel an einer weißen Seidenschnur angehängt. HINWEIS: Zu den einzelnen Klagepunkten siehe das sehr ausführliche Regest im Inventar von Johannes Mötsch [Mötsch, Johannes, Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, Band 4 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 44), Koblenz 1990, S. 235-252].