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Obreht Swartz von Sintzenhofen bekennt, dass ihm die Klausnerinnen zu Oberdorf ihren Hof zu Sinzenhofen zu einem rechten Erblehen geliehen haben, gegen einmalige Zahlung von 10 Pfund Straßburger Pfennige und gegen jährliche Entrichtung des halben Ertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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