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Am Dienstag, dem 4. Juni 1370, fanden sich in Gegenwart des unten genannten Notars ein: der Kölner Offizial und Doktor der Rechte Johann vom Hirtz (de Cervo), Reimar von Brühl (Brula), Fiskaladvokat (advocatus fisci) der Kölner Kurie, und Johann von Kelz (Keylse), vom Apostolischen Vikar Kuno bestellter Subkollektor der [diesem bewilligten] Zehnten, sowie die Xantener Kanoniker Hermann Duuel, Pförtner, und Mijs Petri von Nimwegen (de Novimagio). Die beiden letzteren wiesen sich als Anwälte und Bevollmächtigte des Kapitels von Xanten - decano ... in remotis agente - aus und erklärten unter Eid, dass seit 60 Jahren und mehr das Xantener Kapitel für sich und seine inkorporierten Kirchen und Kapellen für einen Zehnten nicht mehr als 48 Mark bezahlt habe, ausgenommen die ein oder zwei Fälle, wo man widerrechtlich mehr erpresst habe. Sie legten als Beweis mehrere Quittungen vor. Nachdem Jordan von Ysendijk in forma iudicii diese Erklärung geprüft, die Beweisstücke eingesehen und alles als zutreffend befunden hatte, entschied der Offizial auctoritate ordinaria, dass das Kapitel von Xanten nicht verpflichtet sei, für sich und die ihm inkorporierten Kirchen für einen Zehnten mehr als 48 Mark zu zahlen. Die beiden Anwälte des Kapitels haben darüber dieses Notariatsinstrument anfertigen lassen. Acta sunt hec in domo habitacionis dicti homini officialis presentibus honorabilibus viris magistris Reymaro de Brula, Iohanne de Keylse subcollectore et sigillifero curie Coloniensis necnon domino Iordano de Ysendijk canonic(o) eccl. ss. Apostolorum predictis testibus.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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