Werden. -Ludolf Friedrich Adolf Freiherr von Boenen, Herr zu Berge und Westerholt etc., bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Behuf seiner Ehefrau Wilhelmina Franziska Friederika geb. Freiin von und zu Westerholt zu Dienstmannsrecht belehnt hat: 1. mit der Großen und Kleinen Brinckhove und dem Gut Westerhassel im Kirchspiel Buer sowie mit dem halben Dorf Buer, so wie die von Sobbe von Uhlenbrock dies hatten, -2. mit dem Gut Airbeck im Kirchspiel Buer, - 3. mit der Hälfte des Hofes gen. die Brahe im Kirchspiel Rhede und Amt Ascheberg, -4. mit dem Haus und Gut ßrabeck samt den Gütern Friedthoff und Heyde im Kirchspiel Kirchhellen und mit dem Gut Busche im Kirchspiel Gladbeck, -5. mit dem Haus und Gut Große Hackfurth im Kirchspiel Kirchhellen, -6. mit dem Gut Strathausen im Vest Recklinghausen und Kirchspiel Henrichenburg. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Georg Friedrich Jacobi, Bürgermeister zu Bochum und Landgerichtsadvokaten, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Appellations- Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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