Heinrich Henouer und seine Frau Drude machen bekannt, daß sie freiwillig zu ihrem Nutzen verkauft haben vier Morgen Land zu Hetterscheid beim Monicksiepen im Gericht von Homberg und im Kirchspiel Velbert an Konrad anders gen. Koenken to des Wittenhues und zwar kummerlos, schatzfrei, dienstfrei und unbeschwert. Die Übertragung ist erfolgt zu Homberg im gehegten Gericht vor dem Richter Johann von Monheim sowie den Schöffen Hannes in der Selbecke, Dietrich toe Koenraitz Haus (Hues) und Hannes toe Lobecke. Sie verpflichten sich zu rechter Währschaftsleistung. Da das Land zu einem Gut gehört, das der Abtei lehnspflichtig ist, haben sie den Abt Antonius um eine Genehmigung gebeten. - Es siegeln der Abt und die Schöffen. - Gegeven ... des manendaghes neist an s. Matheusdage.