Auszug aus dem Pforzheimer Vertragsprotokoll über eine Gültverschreibung von Schumacher Johann Fleischmann und seiner Frau Rosina, beide zu Pforzheim, über 30 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich einen Gulden und 30 Kreuzer an die geistliche Verwaltung zu Pforzheim zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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