Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez, Erbvogt des Grunds Seelbach (Silbach), verträgt sich nach Irrungen mit Johann, + Cristgins Sohn, Johann, + Gilbrechts Sohn, Johan, Cone, Gerhart, die Quaden, Dienhart genannt von Gilsbach (-pach), Johann und Conrait genannt vom Loe, Thomas, Heyderich und Engelbrecht, alle Vettern und Gebrüder von Seelbach. Beide wollen künftig ein gemeinsames Gericht im Grund Seelbach mit einem Schultheiß und 12 Schöffen aus ihren Leuten im Grund Seelbach, die ihnen insgesamt schwören sollen, bestellen. Nassau soll von Strafgeldern und Gerichtseinkünften 1/20, das andere die von Seelbach haben, ohne Schaden für Nassau an Erbvogtei, Gerechtigkeiten und Leuten, den vom Loe, den von Crottorf (Crutorff), den von Gilsbach (-pach) an Gerechtigkeit, Zoll, Futterhafer und Pflugdienst. Die Berufung vom Gericht soll an den Oberhof zu Siegen gehen, dazu sollen neben Nassau und seinen Amtleuten 2 Gerichtsherren des Geschlechts von Seelbach hinzugezogen werden. Leibesstrafen im Grund Seelbach, von Stehlen und Todschlag sollen vom Gericht im Grund Seelbach verhängt werden, dabei soll Nassau 1/20 der Kosten tragen. Jedem Gerichtsherr bleiben Einlager (Ruterleger) im Gericht wie bisher. Die Aussteller wollen das Gericht nach Vermögen schützen.