Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, erlässt für die Stadt Alzey eine Steuer- und Stadtordnung, der Unterstützung bedenkend, die die Einwohner dem Aussteller und seinen Vorfahren, darunter Ludwig III. und Ludwig IV., namentlich mit dem zwanzigsten Pfennig und anderen Steuern geleistet haben. Die Regelungen betreffen u. a. die Abgaben vom Brotbacken, den Weinschank, den Verteilungsschlüssel des Ungelds zwischen Fürst und Stadt, Unschlitt, die Ausleute, die Befreiung von Schatzungen mit Ausnahmen des Falls einer fürstlichen Aussteuer oder Gefangennahme, die Jurisdiktion über die Bürger sowie die Stadtgräben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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