Abt Johann [von Merlau], Koadjutor Heinrich [von Buchenau] und der Konvent des Klosters Fulda verpfänden Burg und Amt Saaleck sowie Stadt und Amt Hammelburg mit mehreren näher bestimmten Ausnahmen an Graf Thomas von Rieneck unter Vorbehalt des Rückkaufs sowie des Öffnungsrechts für die Burg Saaleck. Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg stimmen der Verpfändung zu.

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Staatsarchiv Würzburg
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