Hartmann [IV.], Graf von Dillingen, verzichtet auf das widerrechtlich angeeignete Vogtrecht über die Mühle Baltrameshouen [?], die dem Stift Berchtesgaden gehört, unter Zustimmung seines Sohnes Hartmann, Bischof von Augsburg, zu seines und seines verstorbenen Sohnes, des Grafen Adalbert [IV.], Seelenheil.; S: Graf Hartmann [IV.] von Dillingen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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