Der Knappe Philipp von Breidenborn (Breyden-) bekundet, mit Johann Grafen von Sp. gesühnt und übereingekommen zu sein wegen des erlittenen Gefängnisses; Nußweiler (Noßwilre) und Wilhelm gen. Fu{o}rtz von Pirmasens (Byrmeseiz) hatten ihn im Dienste des Grafen zu Landstuhl (Nannestul) gefangen. Er verzichtet auf alle Schatzung, Verlust und Schaden, die er im Dienste des Grafen erlitten hat; an Martini (11.11.) und Ende Mai sollen ihm dafür je 50 kleine Gulden, Martini über ein Jahr 100 Gulden gezahlt werden nach Ausweis einer vom Grafen darüber ausgestellten Urkunde. (1) Philipp siegelt und bittet die Knappen (2) Eberhard von Lewenstein und (3) Werner Winterbecher um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.