Kaiser Friedrich [III.] an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm: Mit seiner Zustimmung hat der Papst den Vätern von der Observanz die Reformation der Klöster der Minderbrüder in und der Klarissen zu Söflingen (Seflingen) bei der Stadt Ulm befohlen, worauf der A. diese Reformation unter seinen Schutz genommen hat. Der Papst hat die Gegner der Reformation vor sich berufen und Abt [Johann I.] von Salem (Salmansweiler) in dieser Sache beauftragt, der den Parteien einen Termin gesetzt hat. Der A. befiehlt den Adreassaten, [nebst anderen] als seine Stellvertreter diesen Tag zu besuchen [und dafür zu sorgen, daß die Klöster bei der Reformation bleiben.]
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Kaiser Friedrich [III.] an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm: Mit seiner Zustimmung hat der Papst den Vätern von der Observanz die Reformation der Klöster der Minderbrüder in und der Klarissen zu Söflingen (Seflingen) bei der Stadt Ulm befohlen, worauf der A. diese Reformation unter seinen Schutz genommen hat. Der Papst hat die Gegner der Reformation vor sich berufen und Abt [Johann I.] von Salem (Salmansweiler) in dieser Sache beauftragt, der den Parteien einen Termin gesetzt hat. Der A. befiehlt den Adreassaten, [nebst anderen] als seine Stellvertreter diesen Tag zu besuchen [und dafür zu sorgen, daß die Klöster bei der Reformation bleiben.]
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 667
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.6 1451-1500 >> Abt Johannes von Salem, von Papst Innocenz VIII. mit der Herbeiführung eines Vergleichs im Streit zwischen den Observanten und Konventualen der Minderbrüder um die reformierten Klöster in Ulm und Söflingen betraut, beurkundet die vor ihm in Pfullendorf am 5.-8. Juli 1485 stattgehabte Verhandlung zwischen der Äbtissin Christina Strölerin, ihren Schwestern und dem Vikar der Konventualen als Klägern und dem Vikar und den Brüdern von der Observanz als Beklagten. Beisitzer waren als Unparteiische von seiten des Kaisers: Thomas von Cilia, Dompropst zu Konstanz und Wien, Mang zu Hohenreyen, Erbmarschalk des Römischen Reichs, Konrad Gäben, Vikar zu Konstanz, Ritter Hans von Seckingen von Straßburg; von seiten der Abts: Hugo Graf von Werdenberg, Dr. Johannes Sanageti, Domherr zu Konstanz, Dr. Heinrich Moser, Kaspar Renner, Konventual in Salem, und Jakob Suter, Bürgermeister zu Pfullendorf. Redner der alten Schwestern: Konrad Harscher, Domherr zu Augsburg; Redner der Gesandschaft der Stadt Ulm: Dr. Konrad Stürezel.
1485 Mai 5
Urkunden
Ausstellungsort: Linz
Aussteller: Kasier Friedrich III.
Überlieferungsart: Insert
Besonderheiten: Textverlust am Schluss der Abschrift
Aussteller: Kasier Friedrich III.
Überlieferungsart: Insert
Besonderheiten: Textverlust am Schluss der Abschrift
Abt Johannes von Salem, von Papst Innocenz VIII. mit der Herbeiführung eines Vergleichs im Streit zwischen den Observanten und Konventualen der Minderbrüder um die reformierten Klöster in Ulm und Söflingen betraut, beurkundet die vor ihm in Pfullendorf am 5.-8. Juli 1485 stattgehabte Verhandlung zwischen der Äbtissin Christina Strölerin, ihren Schwestern und dem Vikar der Konventualen als Klägern und dem Vikar und den Brüdern von der Observanz als Beklagten. Beisitzer waren als Unparteiische von seiten des Kaisers: Thomas von Cilia, Dompropst zu Konstanz und Wien, Mang zu Hohenreyen, Erbmarschalk des Römischen Reichs, Konrad Gäben, Vikar zu Konstanz, Ritter Hans von Seckingen von Straßburg; von seiten der Abts: Hugo Graf von Werdenberg, Dr. Johannes Sanageti, Domherr zu Konstanz, Dr. Heinrich Moser, Kaspar Renner, Konventual in Salem, und Jakob Suter, Bürgermeister zu Pfullendorf. Redner der alten Schwestern: Konrad Harscher, Domherr zu Augsburg; Redner der Gesandschaft der Stadt Ulm: Dr. Konrad Stürezel.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:50 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.6 1451-1500 (Gliederung)
- Abt Johannes von Salem, von Papst Innocenz VIII. mit der Herbeiführung eines Vergleichs im Streit zwischen den Observanten und Konventualen der Minderbrüder um die reformierten Klöster in Ulm und Söflingen betraut, beurkundet die vor ihm in Pfullendorf am 5.-8. Juli 1485 stattgehabte Verhandlung zwischen der Äbtissin Christina Strölerin, ihren Schwestern und dem Vikar der Konventualen als Klägern und dem Vikar und den Brüdern von der Observanz als Beklagten. Beisitzer waren als Unparteiische von seiten des Kaisers: Thomas von Cilia, Dompropst zu Konstanz und Wien, Mang zu Hohenreyen, Erbmarschalk des Römischen Reichs, Konrad Gäben, Vikar zu Konstanz, Ritter Hans von Seckingen von Straßburg; von seiten der Abts: Hugo Graf von Werdenberg, Dr. Johannes Sanageti, Domherr zu Konstanz, Dr. Heinrich Moser, Kaspar Renner, Konventual in Salem, und Jakob Suter, Bürgermeister zu Pfullendorf. Redner der alten Schwestern: Konrad Harscher, Domherr zu Augsburg; Redner der Gesandschaft der Stadt Ulm: Dr. Konrad Stürezel. (Archivale)