Hans auf Donau, Propst von Regensburg, bekundet, dass vor ihn an offem gericht Albrecht Hertenberger, Obleier von St. Emmeram, namens des Klosters gegen Hans Woller geklagt habe wegen 21 Regensburger Pfennig jährlicher, sieben Jahre lang säumiger Zinsen aus einer Hofstatt im Arnoldswinkel am großen Krautgarten des Klosters, aus der Woller ein Selhaus gemacht habe. Nach Anhörung beider Parteien entscheidet das Gericht, dass Woller dem Kloster die säumigen Zinsen ausrichten und künftig den Zins aus der Hofstatt geben soll, und erteilt hierüber einen Gerichtsbrief. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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