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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestallt den Hans Wiedderstein auf dessen Lebenszeit zu seinem Büchsenmeister zum Büchsengießen, Schießen, Büchsenladen, Pulvermachen, Steinehauen, Zimmern etc. mit einem Jahresgehalt von 50 Gulden sowie einem Fuder Wein, einem Winter- und einem Sommer-Hofrock, 100 "brennholtze", Haus und Hof, worin er bereits jetzt wohnt, mit notwendigem Bauunterhalt und die Kost bei Hofe. Schadensvergütung wird zugesagt bei Gefangennahme im Dienste oder anderem Schaden. Nach Friedrichs Tod soll er auch dessen Sohn Philipp und dessen Erben in der Pfalzgrafschaft dienen. Siegler: der Aussteller. "Datum Heidelberg, dominica Quasimodogeniti" 1454..

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Landesarchiv Speyer
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