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Graf Friedrich von Henneberg beurkundet: Im Streit zwischen dem Komtur Ulrich von Nürnberg und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munerstat") auf der einen Seite und dem Münnerstädter Bürger Johannes Purrigan auf der anderen Seite wegen des Zehnten in Burghausen ("Burghusen") haben sich beide Parteien auf ihn als Schiedsrichter geeinigt und sich verpflichtet, seinen Schiedsspruch anzuerkennen. Nachdem eine Untersuchung der von beiden Parteien vorgelegten Beweismittel kein klares Bild ergeben hat, wurden zur Entscheidung der Sache noch zusätzlich drei Zeugen verhört. Danach hat Graf Friedrich folgendes Urteil gefällt: Die Kommende Münnerstadt beansprucht von vier Lehen im Dorf und mehreren Äckern den Zehnt für sich allein. Diese Lehen und die Äcker soll sie dem Johannes Purrigan an einem von dem Grafen noch festzulegenden Termin genau bezeichnen. Die Richtigkeit der dabei gemachten Angaben hat der Komtur mit seinem Eid als Priester zu beschwören. Von diesen Lehen und den Äckern steht dann der Kommende künftig der Zehnt alleine zu. Von den übrigen acht Lehen im Dorf und allen anderen nicht bezeichneten Gütern erhält Johannes Purrigan die Hälfte des Zehnten. Der geben ist 1415 am fritage vor Symonis et Iude apostolorum. Aussteller: Graf Friedrich von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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