Elisabeth, Äbtissin de Porta coeli, und der Konvent daselbst, beurkunden, daß der Priester Gerhardus ein von ihm erkauftes Lehen zu Volbragtinchusen lebenslänglich besitzen, nach seinem Tode aber dersebe, mit Vorbehalt gewisser Leistungen an einige seiner nächsten Verwandten, dem Kloster Porta coeli zufallen, und dafür sein, seines Brüders Heinrich und seiner Wohltäter Jahrgedächtnis begangen werden soll. 1269, fer. VI. post dominicam Quasimodogeniti (5. April)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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