Querulationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
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(1) 3903
Wismar Z 7 (W Z 1 n. 7)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 26. 1. Kläger Z
(1681-1690) 26.07.1690-04.03.1693
Kläger: (2) Philipp und Jochim, Gebrüder Zube (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Rathke Jochimsohn und Jochim Schade als Vormünder der Kinder aus erster Ehe des Martin Holweg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. N N Zinck (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Jacob Zube, angestellt in der Wismarer Lizentkammer, hat am 08.03.1681 sein Testament errichtet, in dem er den Bekl. über alles, was sie bisher bekommen hatten, 200 Mk. lüb. vererbt, den Rest seines Vermögens aber den Kl.n zugesprochen hat. Die Bekl. haben dieses Erbe angenommen und erst nach dem Tod der zweiten Frau Zubes neue Ansprüche geltend gemacht. Sie bitten das Ratsgericht, das väterliche Testament für nichtig zu erklären und verlangen die Vorlage eines Erbinventars. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. entsprechend zur Vorlage eines solchen Inventars, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren und darauf verweisen, daß die Bekl. das Erbe zunächst angetreten und nun nicht das Recht zu nachträglichen Forderungen aufgrund eines Erbinventars hätten und bitten, das Ratsgerichtsurteil zu korrigieren. Am 28.07. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung in dem Fall, am 07.11.1690 fordert das Tribunal das Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.01.1661 bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 10.02.1691 ansetzt. Am 23.01.1693 hebt das Tribunal die Beschlagnahme auf das Erbe auf und stellt es den Bekl. frei, besser als bisher ihre Ansprüche auf das Erbe zu beweisen. Am 12.03.1693 erklären die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil einlegen zu wollen, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 04.03.1693 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1693 3. Tribunal 1693
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.06.1690; Ratsgerichtsurteil vom 25.06.1690; Auszug aus dem Testament des Jacob Zube vom 08.03.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 25.11.1690; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. v. Bremen vom 19.01.1691 und der Kl. für Dr. Oldenburg vom 17.01.1691
Beklagter: Jochim Rathke Jochimsohn und Jochim Schade als Vormünder der Kinder aus erster Ehe des Martin Holweg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. N N Zinck (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Jacob Zube, angestellt in der Wismarer Lizentkammer, hat am 08.03.1681 sein Testament errichtet, in dem er den Bekl. über alles, was sie bisher bekommen hatten, 200 Mk. lüb. vererbt, den Rest seines Vermögens aber den Kl.n zugesprochen hat. Die Bekl. haben dieses Erbe angenommen und erst nach dem Tod der zweiten Frau Zubes neue Ansprüche geltend gemacht. Sie bitten das Ratsgericht, das väterliche Testament für nichtig zu erklären und verlangen die Vorlage eines Erbinventars. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. entsprechend zur Vorlage eines solchen Inventars, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren und darauf verweisen, daß die Bekl. das Erbe zunächst angetreten und nun nicht das Recht zu nachträglichen Forderungen aufgrund eines Erbinventars hätten und bitten, das Ratsgerichtsurteil zu korrigieren. Am 28.07. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung in dem Fall, am 07.11.1690 fordert das Tribunal das Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.01.1661 bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 10.02.1691 ansetzt. Am 23.01.1693 hebt das Tribunal die Beschlagnahme auf das Erbe auf und stellt es den Bekl. frei, besser als bisher ihre Ansprüche auf das Erbe zu beweisen. Am 12.03.1693 erklären die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil einlegen zu wollen, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 04.03.1693 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1693 3. Tribunal 1693
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.06.1690; Ratsgerichtsurteil vom 25.06.1690; Auszug aus dem Testament des Jacob Zube vom 08.03.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 25.11.1690; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. v. Bremen vom 19.01.1691 und der Kl. für Dr. Oldenburg vom 17.01.1691
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ