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Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern, beide Pfalzgrafen und Grafen zu Sponheim, bekunden, dass durch ihre Räte Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen im Tal, Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter, Johann [Brenner] von Löwenstein (Lewensteyn), Antonius von Sötern (Anthis von Sottern), Amtmann zu Birkenfeld, ein Entscheid mit beider Fürsten Zustimmung zu Kreuznach am 06.08.1497 aufgerichtet worden ist, wonach die Räte am Michaelstag [29.09.] im Schloss zu Kreuznach [Kauzenburg] eine Teilung von Behausungen, Keller, Ställen und dergleichen vornehmen sollten. Die Aussteller haben nunmehr ihre Räte Hans von Trotha (vom Dratt), Ritter und Marschall, Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, Hugo von Wildburg (Hugen von Wilpurg), Hofmeister und Johann [Brenner] von Löwenstein nach Kreuznach verordnet, die den Bau besichtigt und eine Teilung vorgenommen haben. Es folgen die Bestimmungen derselben, wobei u. a. erwähnt werden: das neue Steinhaus mit den zwei daran befindlichen Türmen (thornen), der Keller und die Tore, das alte Häuslein und der alte Saal, das Türmlein und die Wohnung über dem vorderen Tor (fordern porten) genannt die Kanzlei, Besitzverhältnisse, namentlich zu einem vom Grafen von Sponheim als Pfand erworbenen Drittel und den von Markgraf Karl I. von Baden (+) herrührenden 1 ½ Fünftel, eine etwaige Erweiterung des Baus und Baukosten, Stallungen, Schmiede, Kelterhaus, ein Stein mit pfalzgräflichem und sponheimischen Wappen, das simmerische Erbfünftel, die gemeinsame Nutzung des hohen Turms (hochthurn) hinter der alten Kirche, der Kapelle beim Turm, Toren, Torhäusern, Brücken sowie von Weg und Steg gemäß dem Burgfrieden. Ihre Schlüssel zum Gewölbe zu Kreuznach, wo die gemeinsamen Urkunden verwahrt werden, sollen die Fürsten behalten; in dieser Verhandlung ungeteilte Flecken verbleiben in gemeinsamem Besitz. Die Aussteller versichern die Einhaltung der Bestimmungen und kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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