Pfalzgraf Johanns gibt dem Heinrich Siger von Entzenrewt Brief über das Urteil des Hofgerichts, in dem die Ansprüche des Ulrich Draswitzer (Fürleger: Albrecht Muraher) auf die Güter des Siger abgewiesen werden. Der Kläger behauptete, der Siger hätte ihn nach Entzenrewt kommen lassen und ihn als seinen Oheim gebeten, sich seiner, der krank und alt sei, sowie seiner betagten Hausfrau und seines unvernünftigen Sohnes mit Leibesnahrung gegen Abtretung seiner ganzen Güter anzunehmen. Nach seinem Tode solle er ihm eine ewige Messe stiften sowie seiner Hausfrau auf deren etwaigen Wunsch deren Heiratsgut (2 Teiche) ausrichten. Er hätte das auch versprochen und zwei arme Leute des Siger, von denen einer noch lebe hätten auch "mit ihm" gestiftet. Später aber habe der Siger gegen diese Abmachung seine Güter dem Kloster Castel übergeben. Heinrich Siger (Fürleger: Wigleis Rauscher) bestritt das und sagte, der Kläger wäre von selbst zu ihm gekommen und hätte ihm darum angegangen, was er aber nicht getan habe, da er keine freie Verfügung über seine Güter mehr gehabt hätte. Auf Grund des ergangenen Urteils sollte der Siger "mit sein ains hand" erweisen; nach Beredung des Pfalzgrafen und anderer Leute aber "vertrug" sich der Kläger des Eides. Siegel des Hofgerichts.

Show full title
Staatsarchiv Amberg
Loading...