Johannes, Abt des Klosters Minderaue bei Ravensburg, beurkundet eine Eidesleistung Abt Heinrichs von Rot und seiner Konventualen, die von Ammann, Bürgermeister und Räten der Stadt Waldsee in dem Rechtshandel des Abts gegen Peter Stapf von Molbertshausen gefordert wurde. Sie sollen schwören, daß sie das von Stapf eingeklagte Gut nicht in den ersten 20 Wochen, sondern erst nach 6 Jahren, da er von dem Gut weggewesen, weiterverliehen hätten, womit der Streit zu ihren Gunsten entschieden sein soll. Der Eid sollte von Abt Heinrich von Schussenried als Visitator des Schwäbischen Kreises abgenommen werden; da dieser aber durch seine Pflichten dem Schwäbischen Bund gegenüber zu dem anberaumten Termin abgehalten ist, beauftragt er Abt Johannes von Minderau, ihn zu vertreten, der auch richtig zu Waldsee erscheint und die Eidesleistung von Abt Heinrich und seinen Konventualen Hans Beham, Prior Georg Hoptmann, Hans Schlegel, Hans Hainrich, Konrad Schönmann, Jakob Schludi, Simon Rieger, Hans Sick, Hans Loginger, Konrad Erman, Hans Myrgel, Joachim Thoman, Sebastian Hölzlin, Jost Berkman und Augustin Schreiber entgegenimmt. Geschehen am Samstag vor St. Margaretentag (11. Juli) Siegler: Der Aussteller. 1500, Donnerstag nach St. Margaretentag. Orig. Perg.,1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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