Akten der Stader Regierung betreffend das Hamburger Domkapitel (Bestand)
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NLA ST, Rep. 5d
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.2 Kurfürstliche bzw. königliche Landdrostei, preußische bzw. niedersächsische (Bezirks-) Regierung Stade und Mittelinstanzen (bis 1978)
1669-1802
Bestandsgeschichte: Behördengeschichte:
Das Hamburger Domkapitel hatte nach den Wirren der Reformationszeit im Konflikt mit der Stadt Hamburg und einem Reichskammergerichtsprozess am 2. Mai 1561 den so genannten Bremer Vergleich abgeschlossen, der letztlich auch die Reformation im Domkapitel einführte. Die Wiederbesetzung der bei der Domkirche bestehenden Ämter sollte dem Domkapitel allein zustehen. Dafür verzichtete das Domkapitel auf jeglichen Einfluss bei der Besetzung der Pfarrkirchen. Im § 15 wurde obendrein festgelegt, dass alle Kornerhebungen und Gelder aus den ursprünglich 19 Kapiteldörfern inkl. Rückstände restituiert werden sollen. Dieser Vergleich war nach der Dissertation von Otto (s.u.) die Grundlage für das Verhältnis zwischen den beiden Kontrahenten für die folgenden Jahrhunderte. Freilich ging ein Großteil der Besitzungen im Umland im weiteren Verlauf an weltliche Herren verloren, so dass schließlich in Folge eines Vergleichs zwischen dem Domkapitel und dem Herzoge von Holstein-Gottorp nur noch 3 Kapiteldörfer dem Domkapitel zur Nutzung verblieben. Dagegen überstand das Domkapitel das Restitutionsedikt von 1629 und auch die schwedische Herrschaft weitgehend unbeschadet. Eine Säkularisation, wie es das Bremer Domkapitel erleben musste, fand mit Rücksicht auf Dänemark und anderen interessierten Herrscherfamilien in Schleswig-Holstein nicht statt. Die schwedische Regierung der Herzogtümer Bremen und Verden übte eine Aufsicht aus und nahm auch Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Kapitels. An diesem Zustand änderte sich im Wesentlichen auch nichts, als die Hannoversche Regierung zu Stade am 28. Januar 1716 seine Ansprüche als neuer Landesherr gegenüber dem Domkapitel einforderte. Zwar versuchte das Domkapitel diesen neuen Zustand vorerst zu ignorieren, doch als die hannoverschen Räte die Einnahmen aus der Lüneburger Saline und aus dem Holsteinischen
Bestandsgeschichte: beschlagnahmten, unterwarf man sich am 21. Dezember 1720 endgültig.
Am 1. Dezember 1802 trat König Georg III. seine Rechte über das Domkapitel und auch das eigentliche Archiv wiederum an die Stadt Hamburg ab. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde dieses Vorgehen auch in allgemein gültige Vertragsform gegossen (§ 4 und 27). Das Domkapitel übergab zum 1. Januar 1804 seine Kassen bis auf die Salinkasse an die Stadt und auch die eigene Kapitelgerichtsbarkeit endete 1809. Die dortigen Unterlagen des Domstifts gingen weitgehend beim Stadtbrand von 1842 verloren.
Bestandsgeschichte:
Der Bestand umfasst die Akten der Hannoverschen Regierung zu Stade aus den Jahren 1715-1802, die von den Archivsekretären Christian Stüve (1726-1764) und Johann Nikolaus Haltermann (1765-1800) als expedierenden Sekretären bearbeitet worden sind. Stüve hat sie offenbar aus der laufenden Regierungsregistratur herausgenommen und bei sich in den Archivräumen aufbewahrt, um sie gleich zur Hand zu haben. Deshalb sind sie, allen anderen Abgaben aus der Regierung voraus, schon 1869/70 aus Stade nach Hannover gelangt und dort mit den historischen Beständen zusammen an Celle Br. 105 angehängt worden (Celle Br. 105d). Wir haben damit einen organisch entstandenen besonderen Registraturkörper vor uns. Obwohl es sich um Akten der Regierung nach 1712 handelt, ist von einer Einordnung in Rep. 80 abgesehen worden, um die archivgeschichtliche Vergangenheit zu respektieren. Der alte Findbuchentwurf von Haltermann ist erhalten und befindet sich im Bestand unter der Nr. 468. Der Bestand ist dann vom Obergerichtsrat Dr. Schlüter (1861-1866) überarbeitet und das Findbuch von seiner Hand ergänzt worden. Die aktuelle Verzeichnung ist vom Praktikanten Schlüter unter Aufsicht von Frau Dr. Deggim 2009/2010 geleistet worden, wobei die Aktentitel behutsam modernisiert wurden. Die Korrektur der
Bestandsgeschichte: Eingaben, das Vorwort und die Gliederung sind vom U. erstellt worden.
Ergänzend ist der Bestand Rep. 31 bzw. Rep. 5a Fach 290-293 heranzuziehen
Staatsarchiv Hamburg 512-1: Dom zu Hamburg (1292) 1341-1930 (Akten; BestÜ S. 304 f.)
Staatsarchiv Hamburg 710-1 I: Urkunden Threse I, u. a. wurden hierher die Urkunden des Domkapitels nach dessen Auflösung gelegt. (BestÜ S. 501)
Literatur:
Franz Otto, Die rechtlichen Verhältnisse des Domstiftes zu Hamburg von 1719 bis 1802 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs, 6), Hamburg 1962.
Thomas Haake, Die Säkularisation in den Herzogtümern Bremen und Verden, in: Rotenburger Schriften 28 (1968), S. 33-59.
Gustav Apel, Die Güterverhältnisse des hamburgischen Domkapitels, Hamburg 1934
Erich Weise, Geschichte des Niedersächsichen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände, Göttingen 1964, S. 235 f.
Stade, im Oktober 2014
Dr. Thomas
Bestandsgeschichte: Bardelle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das Hamburger Domkapitel hatte nach den Wirren der Reformationszeit im Konflikt mit der Stadt Hamburg und einem Reichskammergerichtsprozess am 2. Mai 1561 den so genannten Bremer Vergleich abgeschlossen, der letztlich auch die Reformation im Domkapitel einführte. Die Wiederbesetzung der bei der Domkirche bestehenden Ämter sollte dem Domkapitel allein zustehen. Dafür verzichtete das Domkapitel auf jeglichen Einfluss bei der Besetzung der Pfarrkirchen. Im § 15 wurde obendrein festgelegt, dass alle Kornerhebungen und Gelder aus den ursprünglich 19 Kapiteldörfern inkl. Rückstände restituiert werden sollen. Dieser Vergleich war nach der Dissertation von Otto (s.u.) die Grundlage für das Verhältnis zwischen den beiden Kontrahenten für die folgenden Jahrhunderte. Freilich ging ein Großteil der Besitzungen im Umland im weiteren Verlauf an weltliche Herren verloren, so dass schließlich in Folge eines Vergleichs zwischen dem Domkapitel und dem Herzoge von Holstein-Gottorp nur noch 3 Kapiteldörfer dem Domkapitel zur Nutzung verblieben. Dagegen überstand das Domkapitel das Restitutionsedikt von 1629 und auch die schwedische Herrschaft weitgehend unbeschadet. Eine Säkularisation, wie es das Bremer Domkapitel erleben musste, fand mit Rücksicht auf Dänemark und anderen interessierten Herrscherfamilien in Schleswig-Holstein nicht statt. Die schwedische Regierung der Herzogtümer Bremen und Verden übte eine Aufsicht aus und nahm auch Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Kapitels. An diesem Zustand änderte sich im Wesentlichen auch nichts, als die Hannoversche Regierung zu Stade am 28. Januar 1716 seine Ansprüche als neuer Landesherr gegenüber dem Domkapitel einforderte. Zwar versuchte das Domkapitel diesen neuen Zustand vorerst zu ignorieren, doch als die hannoverschen Räte die Einnahmen aus der Lüneburger Saline und aus dem Holsteinischen
Bestandsgeschichte: beschlagnahmten, unterwarf man sich am 21. Dezember 1720 endgültig.
Am 1. Dezember 1802 trat König Georg III. seine Rechte über das Domkapitel und auch das eigentliche Archiv wiederum an die Stadt Hamburg ab. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde dieses Vorgehen auch in allgemein gültige Vertragsform gegossen (§ 4 und 27). Das Domkapitel übergab zum 1. Januar 1804 seine Kassen bis auf die Salinkasse an die Stadt und auch die eigene Kapitelgerichtsbarkeit endete 1809. Die dortigen Unterlagen des Domstifts gingen weitgehend beim Stadtbrand von 1842 verloren.
Bestandsgeschichte:
Der Bestand umfasst die Akten der Hannoverschen Regierung zu Stade aus den Jahren 1715-1802, die von den Archivsekretären Christian Stüve (1726-1764) und Johann Nikolaus Haltermann (1765-1800) als expedierenden Sekretären bearbeitet worden sind. Stüve hat sie offenbar aus der laufenden Regierungsregistratur herausgenommen und bei sich in den Archivräumen aufbewahrt, um sie gleich zur Hand zu haben. Deshalb sind sie, allen anderen Abgaben aus der Regierung voraus, schon 1869/70 aus Stade nach Hannover gelangt und dort mit den historischen Beständen zusammen an Celle Br. 105 angehängt worden (Celle Br. 105d). Wir haben damit einen organisch entstandenen besonderen Registraturkörper vor uns. Obwohl es sich um Akten der Regierung nach 1712 handelt, ist von einer Einordnung in Rep. 80 abgesehen worden, um die archivgeschichtliche Vergangenheit zu respektieren. Der alte Findbuchentwurf von Haltermann ist erhalten und befindet sich im Bestand unter der Nr. 468. Der Bestand ist dann vom Obergerichtsrat Dr. Schlüter (1861-1866) überarbeitet und das Findbuch von seiner Hand ergänzt worden. Die aktuelle Verzeichnung ist vom Praktikanten Schlüter unter Aufsicht von Frau Dr. Deggim 2009/2010 geleistet worden, wobei die Aktentitel behutsam modernisiert wurden. Die Korrektur der
Bestandsgeschichte: Eingaben, das Vorwort und die Gliederung sind vom U. erstellt worden.
Ergänzend ist der Bestand Rep. 31 bzw. Rep. 5a Fach 290-293 heranzuziehen
Staatsarchiv Hamburg 512-1: Dom zu Hamburg (1292) 1341-1930 (Akten; BestÜ S. 304 f.)
Staatsarchiv Hamburg 710-1 I: Urkunden Threse I, u. a. wurden hierher die Urkunden des Domkapitels nach dessen Auflösung gelegt. (BestÜ S. 501)
Literatur:
Franz Otto, Die rechtlichen Verhältnisse des Domstiftes zu Hamburg von 1719 bis 1802 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs, 6), Hamburg 1962.
Thomas Haake, Die Säkularisation in den Herzogtümern Bremen und Verden, in: Rotenburger Schriften 28 (1968), S. 33-59.
Gustav Apel, Die Güterverhältnisse des hamburgischen Domkapitels, Hamburg 1934
Erich Weise, Geschichte des Niedersächsichen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände, Göttingen 1964, S. 235 f.
Stade, im Oktober 2014
Dr. Thomas
Bestandsgeschichte: Bardelle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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