Anspruch auf Gut Lichtenrod bei Baldeney. 1456 waren Krafft (Cracht) Stecke und seine Frau Luckarda für eine jährliche Pacht von sechs Maltern Roggen mit Lichtenrod sowie mit Baldeney und dem Erbmarschallamt von Werden von dem damaligen Abt von Werden, Konrad von Gleichen, behandet und belehnt worden. Der Besitz blieb bei der Familie Stecke, bis Kraffts Enkel Goswin der Jüngere 1536 wegen hoher Schulden alle Güter an Bernhard von Vittinghoff gen. Schell, verkaufen mußte, wobei ein „ewig Quitkauf“ (Wiederkaufsrecht) für seinen Sohn Georg und dessen Erben vorbehalten blieb. Nach Georgs und Goswins Tod zog der Abt Lichtenrod als heimgefallen ein. Bernhard Schell gab Baldeney und das Erbmarschallamt mit Zustimmung des Abtes an Henrich Knipping zum Grimberg. Der Kläger, der (wohl 1561) Gertrud, die Tochter Georg Steckes und der Sophia, geheiratet hatte, kaufte von Knipping die Güter aufgrund des Erblosbriefs zurück. Während er mit dem Edelmannssitz Baldeney vom Abt belehnt wurde (1563), verweigerte der Abt die Herausgabe von Lichtenrod.